15.06.2015, Kategorie Archiv

TTIP: ein Thema auch für Steuerberater und andere freie Berufe

Am 8.6.2015 fand in Berlin bei der Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund ein Fachgespräch zur geplanten Transatlantischen Handels-und Investitionspartnerschaft (TTIP) statt, an dem für den DStV dessen Hauptgeschäftsführer RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke teilnahm. Peter Friedrich, Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten des Landes Baden-Württemberg, stellte zunächst die Leitgedanken eines Diskussionspapiers dar, mit dem sich die baden-württembergische Landesregierung kürzlich zu TTIP positioniert hat. Nach Ansicht der Landesregierung bietet die geplante Freihandelszone, in der mehr als 800 Millionen Menschen leben, die Chance, Handelshemmnisse abzubauen, Impulse für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft insbesondere auch in Deutschland und Baden-Württemberg, in der EU und in den USA zu geben, das wirtschaftliche Potenzial der transatlantischen Handelsbeziehungen noch besser auszuschöpfen und einen wichtigen Beitrag zu leisten, um die Rolle der EU in der Welt zu stärken. Zugleich betont die Landesregierung aber, dass diese Entwicklung nicht zulasten der hohen deutschen und europäischen Qualitätsstandards gehen dürfe. So muss nach Ansicht der Landesregierung vermieden werden, dass der Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse zu einer Absenkung des Schutzniveaus der EU und der Mitgliedstaaten, u.a. in den Bereichen des Verbraucherschutzes und des Datenschutzes, führt. Die Sicherung des Vorsorgeprinzips (anstelle des in den USA üblichen Verstoßprinzips) sei insbesondere im Verbraucherschutz- und im Umweltbereich zwingend geboten. Was den Investitionsschutz angeht, spricht sich die Landesregierung gegen die Aufnahme von speziellen Investitionsschutzvorschriften und Streitbeilegungsmechanismen im Verhältnis Investor und Staat in der TTIP aus. Stattdessen unterstützt die Landesregierung die Einrichtung eines dauerhaften, multilateral legitimierten und rechtsstaatlichen internationalen Handelsgerichts, das mit unabhängigen, staatlich finanzierten Berufsrichtern besetzt ist, über eine Berufungsinstanz verfügt und dem Prinzip der Öffentlichkeit unterliegt. In jedem Falle müsse sichergestellt werden, dass die Handlungsspielräume der EU wie auch der Mitgliedstaaten und ihrer Parlamente durch Regelungen zum Investitionsschutz nicht eingeschränkt werden. Das Recht der Vertragsparteien zur Gesetzgebung und Regulierung im öffentlichen Interesse sei als grundlegendes Prinzip unverhandelbar. Anschließend nahmen eine Reihe von Sachverständigen zu dem Thema Stellung: darunter Frau Dr. Stormy-Annika Mildner vom BDI, Dr. Hans-JürgenVölz vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) und Dr. Clemens Doepgen, Vorsitzender des TTIP-Committee der American Chamber of Commerce Deutschland e.V. – Im Rahmen einer anschließenden Diskussionsrunde mit Veranstaltungsteilnehmern wurden die vielfältigen Aspekte und Sichtweisen deutlich, unter denen das geplante Abkommen zu betrachten ist: Diese reichen – um nur Beispiele zu nennen – von der Förderung der Exportwirtschaft und der Schaffung von Arbeitsplätzen, über Arbeitssicherheitsfragen und Fragen des Umwelt- und Verbraucherschutzes, Investitionsschutzfragen, Fragen des Ausgleichs zwischen großen Unternehmen und KMU bis zur Erhaltung von demokratisch-parlamentarischen und freiberuflichen Strukturen in den Mitgliedstaaten der EU. Erkennbar wurde das Anliegen des Landes Baden-Württemberg, mit dem vorgelegten Positionspapier und der hier dargestellten Veranstaltung die Diskussion um das geplante Freihandelsabkommen anzuregen und den Weg zu einer demokratischen Meinungsfindung zu ebnen. Der DStV wird das Thema weiter verfolgen. Stand: 15.6.2015


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