03.07.2020, Kategorie Archiv Berufsrecht

Überbrückungshilfen für KMU und Freiberufler – Die aktive Unterstützung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zählt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für kleine und mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die Corona-bedingt ihren Geschäftsbetrieb ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, ist die Gewährung weiterer Überbrückungshilfen im Umfang von 25 Milliarden Euro vorgesehen. Der Deutsche Bundestag hat am 2.7.2020 einen entsprechenden zweiten Nachtragshaushalt beschlossen. Die Hilfen sollen an die bisherigen Soforthilfen anknüpfen und den Betroffenen als nicht rückzahlbarer Betriebskostenzuschuss gewährt werden. Der Unterschied zum ersten Hilfspaket im Frühjahr: Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern kommt im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens eine entscheidende Rolle zu. Der Staat setzt auf die konkrete Unterstützung durch die Berufsangehörigen, wenn es um die Darlegung der Umsatzrückgänge und der laufenden Fixkosten der antragstellenden Unternehmen geht. Anträge können allein über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Damit soll ein Missbrauch bei der Antragstellung verhindert und ein effizientes Verfahren sichergestellt werden. Die Hilfen sollen bereits im Juli für den Zeitraum Juni bis August 2020 in den einzelnen Bundesländern als zuständige Bewilligungsbehörden beantragt werden können. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat ebenso wie die anderen beteiligten Berufsorganisationen gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die grundsätzliche Bereitschaft des Berufsstands erklärt, mit Blick auf die besondere Expertise der Berufsangehörigen bei der Antragstellung mitzuwirken und sich dafür eingesetzt, dass zum einen die in diesem Zusammenhang vereinbarten Beratungshonorare als förderfähige Kosten angesetzt werden können. Zum anderen konnten wir eine Klarstellung zur Frage der Haftung erreichen: Selbstverständlich ist, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ihre allgemeinen Berufspflichten zu beachten haben. Eine darüberhinausgehende Haftung gegenüber dem die Überbrückungshilfe gewährenden Land ist hingegen ausgeschlossen. Schließlich haben wir darauf gedrungen, im Interesse des Berufsstands ein möglichst unbürokratisches Verfahren zu implementieren: Zum einen wird für das Antragsverfahren eine bundeseinheitliche digitale Plattform zur Verfügung gestellt werden. Sie soll es erlauben, die relevanten Daten über entsprechende Schnittstellen unmittelbar aus den Produkten der Software-Anbieter in die elektronischen Antragsformulare zu übernehmen. Die Arbeiten hierzu laufen derzeit unter Hochdruck und sollen dem Vernehmen nach in Kürze abgeschlossen sein. Darüber hinaus wird es einen umfangreichen FAQ-Katalog geben wird, welcher über das BMWi bereitgestellt werden wird und an dem der DStV gemeinsam mit der Bundesteuerberaterkammer (BStBK) und der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) mitgearbeitet hat. Er wird neben weiteren Informationen auch über die Webseite des DStV unter www.dstv.de bereitgestellt werden. Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe erhalten Sie über die Webseite des BMWi (inkl. Eckpunktepapier). Auch die Wirtschaftsministerien der Länder stellen sukzessive weitere Informationen zur Verfügung (z.B. Bayern). Als Präsident des DStV bitte ich Sie nachdrücklich: Helfen Sie bei dem in Kürze beginnenden Antragsverfahren aktiv mit – trotz der hohen und außergewöhnlichen Arbeitsbelastung, die alle Kanzleien seit den letzten Monaten erfasst hat und unabhängig davon, ob es sich bei den Anfragenden um Bestandsmandate handelt, oder ob ein in die Krise geratenes Unternehmen oder ein hilfesuchender Freiberufler erstmals den Kontakt sucht. Dies muss umso mehr gelten, als der Gesetzgeber die besondere Rolle der Steuerberater als Organ der Steuerrechtspflege im Steuerberatungsgesetz erst jüngst zu Beginn dieses Jahres auch berufsrechtlich ausdrücklich festgeschrieben hat. Verleihen wir diesem besonderen Verständnis unserer Berufsausübung gemeinsam Ausdruck und erfüllen die in uns gesetzten Erwartungen mit Leben. Lassen Sie uns damit auch einen Beitrag dazu leisten, die durch die Krise unverschuldet in Not geratene breite mittelständische Basis unserer Wirtschaft am Markt zu erhalten. Die aktive Unterstützung durch uns Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zählt! Ihr Harald Elster Präsident des DStV Stand: 3.7.2020


Bisher keine Kommentare

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

+ 44 = 52