Das Bundesministerium der Finanzen hat das Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden veröffentlicht, zu dessen Entwurfsfassung der DStV im Herbst Stellung genommen hatte. Einzelhändler können ferner von einer weiteren Billigkeitsregelung profitieren, wenn sie im Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.12.2021 Waren an steuerbegünstigte Organisationen spenden bzw. gespendet haben.
„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“ –
Unternehmer laufen mit Sachspenden Gefahr, in die Umsatzbesteuerung zu rutschen. Schließlich sind diese in der Regel einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellt. Bereits in der Vergangenheit hatten Bund und Länder eine gute Idee, um dies zu vermeiden. Das BMF plant nun eine bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung. Aus DStV-Sicht sollte diese jedoch dringend nachgebessert werden. Entsorgen oder Spenden? Moralisch
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