Das sog. Country-by-Country-Reporting, d.h. die Aufschlüsselung von Daten zur Besteuerung, zu den Erträgen und zum Gewinn sowie zu konzerninternen Umsätzen nach Ländern, soll gemäß eines Richtlinienvorschlags der EU-Kommission in Unternehmensregistern und auf den Webseiten der Unternehmen veröffentlicht werden. Der DStV sieht dieses Vorhaben in seiner Stellungnahme B 5/16 kritisch und empfiehlt das Schließen von Besteuerungslücken
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