13.09.2018, Kategorie Archiv

Verbesserungsvorschläge des DStV für die Förderung des Mietraumneubaus

Gerade in Ballungszentren ist der Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment sehr knapp. Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (Einführung einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG) will dieses Problem mit der Einführung einer Sonderabschreibung abmildern. In seiner Stellungnahme S 09/18 befürwortet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) grundsätzlich die Förderung des Mietwohnungsneubaus. Kritisch sieht der DStV jedoch die Art und Weise, eine Förderung durch steuerliche Lenkungsnormen gestalten zu wollen, da sich diese in der Vergangenheit nicht bewährt haben. Deswegen empfiehlt der DStV ausdrücklich Direktförderungen, wie z. B. durch Förderprogramme durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Ungeachtet dessen sieht er Verbesserungspotential an dem Referentenentwurf. So vor allem bei der Förderungshöchstgrenze, die bei 3.000 €/qm liegt (wobei maximal 2.000 €/qm förderungsfähig sind), da in Ballungsgebieten zu diesen Preisen im unteren und mittleren Preissegment kaum oder gar kein Neubauwohnraum erworben werden kann. Die steuerliche Förderung soll ferner nur in Anspruch genommen werden können, wenn die Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dient. Dadurch dürfte es in der Praxis zu Problemen und Mehraufwand kommen, wenn ein steuerlich gefördertes Objekt innerhalb des 10-Jahreszeitraums veräußert wird. Der zu erbringende zehnjährige Nachweis der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken bei einem Verkauf innerhalb dieser Frist wird zukünftig besondere Klauseln in den Kaufverträgen erforderlich machen. Zum Beispiel müssten Regelungen über den Ersatz des Steuerschadens aus dem nachträglichen Wegfall der Sonderabschreibung bei Nichteinhaltung der 10-jährigen Überlassung zu Wohnzwecken, aufgenommen werden. Stand: 13.9.2018


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