Es kommt Bewegung in die Diskussion um die Höhe des Abzinsungssatzes bei Pensionsrückstellungen. So hält der 10. Senat des Finanzgerichts Köln den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Veranlagungsjahr 2015 für überhöht und somit verfassungswidrig. Aus diesem Grund beschloss er am 12.10.2017, das Klageverfahren 10 K 977/17 auszusetzen
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