15.09.2017, Kategorie Archiv

Verpflichtende Meldung von Steuergestaltungen: Rechtsberufe mahnen zur Rechtsstaatlichkeit

In einer Gemeinsamen Eingabe vom 13.9.2017 haben die Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer, der Bundessteuerberaterkammer, des Deutschen Steuerberaterverbands und der Wirtschaftsprüferkammer an die Ministerpräsidenten der Bundesländer appelliert, bei allen Überlegungen, die gegenwärtig im Zusammenhang mit der Einführung von Anzeigepflichten über Steuergestaltungsmodelle auf europäischer und innerstaatlicher Ebene angestellt werden, die Unabdingbarkeit der Berufsverschwiegenheit (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 43a Abs. 2 BRAO, § 57 Abs. 1 StBerG, § 43 Abs. 1 S. 1 WPO) zu beachten. Hintergrund ist ein demnächst im Bundesrat zur Debatte stehender Vorschlag der Europäischen Kommission, auf europäischer Ebene Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle einzuführen. Auch auf nationaler Ebene werden derzeit derartige Überlegungen angestellt. Nachdrücklich fordern die Präsidenten Schäfer, Dr. Riedlinger, Elster und Ziegler, dass bei der Ausgestaltung eventueller Meldepflichten klar zum Ausdruck kommt, dass das Berufsgeheimnis der Freien Berufe der Erstattung von Anzeigen über Steuergestaltungsmodelle entgegensteht, sofern nicht der Mandant seinen Berater ausdrücklich von der Verschwiegenheit entbunden hat. Eine Aufweichung oder Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht würde dazu führen, dass sich Mandanten ihren Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern nicht mehr uneingeschränkt anvertrauen könnten. Durch einen solchen Eingriff wären der Rechtsstaat und damit die Verfassung in ihrem Kern betroffen, was nicht zu akzeptieren sei. Stand: 15.9.2017


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