29.07.2015, Kategorie Archiv Europa

Zukunft der europäischen Unternehmenssteuern: Öffentliche Konsultation der EU-Kommission

Die Europäische Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation zur Zukunft der europäischen Unternehmenssteuern durch, um eine breite Meinungsbasis für die zukünftige Ausgestaltung zur Verfügung zu haben und eine Folgenabschätzung durchführen zu können. Besonders von Interesse ist hierbei, ob die Teilnehmer Maßnahmen der EU für notwendig und hilfreich erachten und in welchem Umfang diese stattfinden sollten. Ziele der EU-Kommission Die Europäische Kommission verfolgt bei der Neuausrichtung der europäischen Unternehmenssteuern hauptsächlich die folgenden Ziele: Übergang zu einem System, in dem Gewinne grundsätzlich in dem Staat versteuert werden, in dem sie anfallen Verstärkter öffentlicher Druck auf die EU-Staaten, den schädlichen Steuerwettbewerb zu beenden Unterstützung der Behörden bei Betriebsprüfungen im Hinblick auf Steuerhinterziehung und –vermeidung Struktur- und Investitionsentscheidungen von Unternehmen sollen aus wirtschaftlichen Gründen getroffen werden, nicht aus steuerlichen Beseitigung von Vorteilen multinationaler Unternehmen gegenüber KMU Länderspezifische Berichterstattung über steuerrelevante Kennzahlen? Kernpunkt der möglichen Maßnahmen der EU-Kommission für eine größere öffentliche Transparenz steuerlicher Informationen besteht in der Umsetzung der Aktion Nr. 13 des Aktionsplans der OECD gegen die Aushöhlung der Steuerbasis und die Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) in Europa. Dieser sieht eine länderspezifische Berichterstattung über steuerrelevante Kennzahlen (sog. Country-by-Country reporting) für multinationale Konzerne mit mehr als 750 Mio. Euro Jahresumsatz vor. Neben Angaben über Erträge, Gewinne und gezahlte Steuern in jedem Staat der Unternehmenstätigkeit sollen auch Angaben über Zahlungen für größtenteils immaterielle Werte und Dienstleistungen zwischen Konzerneinheiten in unterschiedlichen Staaten gemacht werden. Dies beträfe beispielsweise Zahlungen für Forschung und Entwicklung, geistiges Eigentum, Marketing oder Finanzierung. Diese Informationen sollen die nationalen Steuerbehörden in die Lage versetzen, eine übergeordnete Risikoeinschätzung bezüglich der Verrechnungspreise des Unternehmens durchzuführen, um gegebenenfalls weitere Untersuchungen anzustoßen. Der DStV wird sich an dieser Konsultation selbstverständlich beteiligen. Auch einzelne Berufsangehörige haben die Möglichkeit, an der Konsultation durch Beantwortung eines Online-Fragebogens teilzunehmen. Teilnahme bis zum 9.9.2015 möglich Die Konsultation ist für alle interessierten Personen bis zum 9.9.2015 geöffnet und auch auf Deutsch verfügbar (http://ec.europa.eu/finance/consultations/2015/further-corporate-tax-transparency/index_de.htm). Den Ergebnissen der öffentlichen Konsultationen wird erfahrungsgemäß im Gesetzgebungsprozess ein hoher Stellenwert eingeräumt. Sie haben somit die Chance, den zukünftigen Europäischen Rechtsrahmen im Bereich der Unternehmenssteuern aktiv mitzugestalten. Stand: 29.7.2015


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