04.03.2021, Kategorie Berufsrecht

Anträge auf Überbrückungshilfe III ab sofort auch für große Unternehmen möglich

Ab sofort können auch große Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bisher geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro für vom Lockdown betroffene Unternehmen ist weggefallen. Anträge sind unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich. Diese Erweiterung gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche. Damit können nun auch größere Mittelständler in den Genuss der Überbrückungshilfe III gelangen. Für alle anderen Unternehmen, die unterhalb der 750 Millionen Umsatz-Grenze liegen, sind Antragstellungen bereits seit Februar 2021 möglich. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III endet am 31.8.2021. Detaillierte Informationen zur Überbrückungshilfe III sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) abrufbar. Dort befindet sich ebenfalls ein umfangreicher FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III mit regelmäßigen Updates sowie ein FAQ-Katalog zum Beihilferecht. Zusätzliche Informationen finden Sie auch in den DStV Corona Service-News. Stand: 4.3.2021


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