27.04.2021, Kategorie Allgemein Berufsrecht Europa Steuerrecht

Anträge für die November- und Dezemberhilfe noch bis zum 30. April möglich

Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe läuft am Monatsende aus. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWI auf seiner Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de nochmals ausdrücklich hin.

Änderungen für bereits gestellte Anträge auf Novemberhilfe und Dezemberhilfe können noch bis zum 30.6.2021 erfolgen. Eine bloße Korrektur der Kontoverbindung ist für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe sogar bis zum 31.7.2021 möglich.

Das Ministerium weist außerdem darauf hin, dass eine gleichzeitige Inanspruchnahme der November- bzw. Dezemberhilfe und der Überbrückungshilfe III für die Monate November bzw. Dezember 2020 nicht möglich ist. Denn für diese Monate überschneidet sich der Leistungszeitraum der Hilfsprogramme. Will ein Unternehmen demnach für November bzw. Dezember 2020 die Überbrückungshilfe III beantragen, kann es für diese Monate keine November- bzw. Dezemberhilfe erhalten.

Weitere Informationen hat das BMWi in einem ausführlichen FAQ-Katalog zur November- und Dezemberhilfe bereitgestellt.


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