Rechts- und Berufsrechtsausschuss betrachtet berufsrechtliche Herausforderungen

© DStV Sitzung des DStV-Rechts- und Berufsrechtsausschusses am 13.05.2025

Welche berufsrechtlichen Themenschwerpunkte werden für den DStV mit Beginn der neuen Legislaturperiode verstärkt auf der Agenda stehen? Mit dieser Frage befasste sich der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV auf seiner turnusmäßigen Sitzung in Berlin.

Durchaus positive Erwartungen weckten beispielsweise die Ankündigungen des Koalitionsvertrages der neuen Bundesregierung. So soll etwa durch eine wirksame Reform des Statusfeststellungsverfahrens Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber geschaffen werden. Außerdem sollen die Länder durch gezielte Maßnahmen wie die Festlegung bestimmter Schwellenwerte in die Lage versetzt werden, die Prüfungen im Rahmen der Corona-Schlussabrechnungen zeitnah abschließen zu können.

Der Ausschuss sprach sich außerdem dafür aus, den erfolgreich begonnenen Dialog mit der Finanzverwaltung zur Modernisierung der Steuerberaterprüfung fortzusetzen. Ein zeitgemäßeres Prüfungsverfahren, welches die bestehenden fachlichen Qualitätsstandards erhält, könne einen wirksamen Beitrag gegen den Fachkräftemangel leisten und mehr interessierte junge Menschen für den Steuerberaterberuf begeistern.

Ebenfalls auf der Agenda des Ausschusses standen Fragestellungen auf europäischer Ebene. Sie reichten von der rechtlichen Bewertung nationaler Regelungen zum Fremdbesitz bei Berufsausübungsgesellschaften bis hin zu aktuellen Entwicklungen im Bereich des Hinweisgeberschutzes sowie bei der Geldwäschebekämpfung. Auch zu diesen Fragen will der Ausschuss seine Aktivitäten weiter vertiefen.