DStV zum KoaVertrag: Beschleunigung bei den Corona-Wirtschaftshilfen

Der Koalitionsvertrag 2025 trifft konkrete Festlegungen zu den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Die Überprüfungen der ausgezahlten Hilfen sollen zeitnah abgeschlossen werden, um Verwaltung und Wirtschaft zu entlasten. Der DStV unterstützt diese klare Zielvorgabe der Bundesregierung ausdrücklich.
Mehr Beinfreiheit für die Bundesländer richtig
Der Koalitionsvertrag eröffnet den Ländern endlich die entscheidenden Handlungsspielräume. Sie dürfen für die Prüfung der Schlussabrechnungen künftig selbstständig Schwellenwerte festlegen, bis zu denen Stichproben genügen. DStV-Präsident StB Torsten Lüth: „Aus Sicht des DStV bedeutet dies endlich Licht am Ende des Tunnels. Der Verband hatte schon lange Verfahrenserleichterungen gefordert, um die Verfahren endlich abzuschließen. Insbesondere bei geringen Fördersummen müssen Unternehmen und Kanzleien von kleinteiligen Nachfragen und Belegabforderungen durch die Verwaltung entlastet werden.“ Angesichts der Tatsache, dass bislang der größte Teil der Schlussbescheide die seinerzeit beantragte Förderhöhe bestätigt, ist dies ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau, so Lüth weiter.
Corona-Workload des Berufsstands gewaltig
In der Coronazeit hat sich der Berufsstand als feste und verlässliche Anlaufstelle für Mandanten bewährt. Steuerberaterinnen und Steuerberater haben als sogenannte prüfende Dritte während der Pandemie entscheidend dazu beigetragen, die massenweisen Antragsverfahren für die betroffenen Unternehmen zu stemmen. Auch die Einreichung der sich anschließenden Schlussabrechnungen haben sie in einer weiteren Kraftanstrengung bis zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht erledigt. Nun muss es aus Sicht des DStV darum gehen, dass die Länder und ihre Bewilligungsstellen zügig die Schlussbescheide erstellen. Mehr als 40% der Fälle befinden sich dort allerdings nach wie vor in der Bearbeitung. Das Verfahren droht sich bis weit in das Jahr 2026 zu erstrecken. Sowohl die betroffenen Unternehmen als auch die Kanzleien benötigen daher umso dringender zeitnahe Rechtssicherheit, ob Rückforderungen bestehen oder nicht.