EU-Kommission startet „Union der Kompetenzen“ gegen Fachkräftemangel in Europa

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Mit der „Union der Kompetenzen“ will die EU-Kommission dem Fachkräftemangel begegnen. Auch der Berufsstand kann davon profitieren. Eine Reform zur Anerkennung von Berufsqualifikationen darf aber nicht zum Abbau der Eignungsprüfungen führen.

Der europäische Arbeitsmarkt steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Digitalisierung, demografischer Wandel und der globale Wettbewerb um Nachwuchskräfte stellen nahezu alle Branchen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig verändern sich die Anforderungen an Beschäftigte und Freiberufler, insbesondere digitale Kompetenzen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Viele Unternehmen sehen sich zudem mit wachsendem Fachkräftemangel konfrontiert, auch die Steuerberatungsbranche ist betroffen. Mit der Union der Kompetenzen (engl. Union of Skills) will die EU-Kommission diesen Entwicklungen strategisch begegnen. Sie benennt dazu fünf Handlungsfelder, um Qualifikations- und Fachkräftemangel in Europa gezielt entgegenzuwirken.

Ein zentrales Ziel der Strategie ist die Förderung bislang unzureichend ausgeprägter mathematisch-naturwissenschaftlicher und digitaler Grundkompetenzen junger Menschen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. Denn die beratenden und prüfenden Berufe werden künftig ein zunehmend digitales und komplexes Anforderungsprofil aufweisen. Bereits Berufseinsteiger müssen grundlegende digitale Fähigkeiten mitbringen, etwa im Umgang mit KI-gestützten Tools, um den beruflichen Alltag zu meistern. Zugleich soll das Konzept des lebenslangen Lernens bei Erwachsenen gestärkt werden. Durch gezielte Weiterbildungen und Umschulungen sollen Erwerbstätige kontinuierlich neue Kompetenzen erwerben können, um mit dem Strukturwandel der europäischen Volkswirtschaften Schritt zu halten. Die im Berufsrecht verankerte Fortbildungspflicht mit ihrem Fokus auf dem Kompetenzerhalt zur qualifizierten Mandatsbetreuung folgt dieser Logik im Grundsatz bereits. Sie ist jedoch nicht so breit und branchenübergreifend angelegt wie das europäische Konzept.

Von besonderer Bedeutung ist zudem die für 2026 angekündigte Skills Portability Initiative und damit die Reform der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen durch die Mitgliedstaaten. Ein solches Anerkennungsverfahren ist für die dauerhafte Ausübung reglementierter Dienstleistungen, etwa der Steuerberatung, in einem anderen EU-Land erforderlich. In Deutschland müssen Bewerber mit einem Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis zur Berechtigung der selbständigen Hilfe in Steuersachen, ihre Qualifikation durch eine Eignungsprüfung nachweisen, wenn dieser Nachweis in einem anderen Mitgliedstaat, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz erworben wurde (§§ 37 a Abs. 2 bis 4, 37 b Abs. 3 StBerG).

Der DStV fordert dabei, dass teils langwierige und komplexe Anerkennungsverfahren vereinfacht, vollständig digitalisiert und erheblich beschleunigt werden. Gleichzeitig darf die Reform der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen aber nicht dazu führen, dass die Steuerberufe aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie gestrichen werden. Zudem muss die Zuständigkeit der Steuerberaterkammern zur Durchführung der Eignungsverfahren im Wege der Selbstverwaltung erhalten bleiben.

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