DStV zeigt klare Kante: EU-Mittel für hochwertige Berufsrechte einsetzen

In seiner Stellungnahme zum MFR fordert der DStV die Verwendung von Finanzmitteln für eine effektivere Verwaltung und Besteuerung. Zudem will er hohe berufsrechtliche Standards in den Steuerberufen der Mitgliedstaaten. Schließlich soll eine Vereinfachung komplexer Bestimmungen bei Abschlussprüfung und Rechnungslegung gefördert werden.
„Am Gelde hängts – zum Gelde drängts.“
Das leicht abgewandelte Zitat aus Goethes Faust ist eine politische Binsenweisheit, die auch für die EU ihre Gültigkeit besitzt. Schließlich sind es die zur Verfügung gestellten Finanzmittel, die die Umsetzung der EU-Politik erst ermöglichen. Mit ihren Programmen/Fonds unterstützt die EU deshalb etwa Behörden, Unternehmen oder NGOs. Grundlage dieser Finanzmittel ist der sog. Mehrjährige Finanzrahmen (MFR), der den langfristigen Haushalt der EU festlegt.
Für die Mittelverwendung im Bereich Binnenmarkt und der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden hat der DStV (Deutscher Steuerberaterverband e.V.) im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum kommenden MFR seine Position eingereicht.
Forderungen des DStV zum MFR
Der DStV fordert etwa, dass Finanzmittel künftig dafür eingesetzt werden, dass Abläufe der öffentlichen Verwaltung beschleunigt werden. Außerdem sollen die zur Verfügung stehenden Mittel zur Förderung einer einfachen und bürokratiearmen Besteuerung eingesetzt werden.
Gleichzeitig befürwortet der DStV die Mittelverwendung zur Verringerung von Steuerlücken. Solche Maßnahmen dürfen aber nicht zu mehr Bürokratie für Steuerpflichtige und der Beraterschaft führen.
Als weiteren Punkt setzt der DStV sich für die Förderung berufsrechtlicher Standards von Steuerberufen in den Mitgliedstaaten ein, insbesondere in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Zulassung und Compliance. Dies würde die Finanzbehörden entlasten, zu ordnungsgemäßen Deklarationen in den Mitgliedstaaten führen und die Berufsrechte in den Mitgliedstaaten auf einem hohen Niveau harmonisieren.
Schließlich soll die Vereinfachung komplexer Bestimmungen in den Bereichen Rechnungslegung, Non-Financial l-Reporting und Abschlussprüfung gefördert werden.