Gold-Plating im Fokus: DStV bringt sich in EU-Befragung ein

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Der DStV hat sich an der Umfrage der EU-Kommission zum „Gold-Plating“ beteiligt. Er zeigt am Beispiel des Hinweisgeberschutzes die Rechtsfolgen einer unausgewogenen Auslegung von EU-Definitionen. Dabei wird die nationale Umsetzung von EU-Recht zum Problem für den Berufsstand.

Mit dem Klacks Sahne schmeckt ein Kuchen gleich besser. Der zusätzliche Genuss hat aber gewichtige Nebenwirkungen. Bei der Umsetzung von EU-Recht durch den nationalen Gesetzgeber ist dies genauso. Führt ein Mitgliedstaat zusätzliche Anforderungen, Pflichten oder Standards ein, die über das unionsrechtlich vorgesehene Maß hinausgehen, spricht man im Fachjargon von „Gold-Plating“. Dafür mag es gute Gründe geben. Die nationalen Abweichungen gehen aber auf Kosten der Harmonisierung des EU-Rechts und verursachen einen rechtlichen Flickenteppich und ein Übergewicht an unterschiedlichen Regeln im Binnenmarkt. Im Rahmen ihrer Vereinfachungsagenda will die EU-Kommission die unterschiedlichen Regulierungen einschränken. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hat sich an der Umfrage der EU-Kommission zum „Gold-Plating“ beteiligt und dabei die nationale Umsetzung der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie als Beispiel angeführt.

Wo liegt konkret Gold-Plating vor?

Das EU-Recht schützt mit dem sogenannten „Legal Professional Privilege“ die vertrauliche Kommunikation rechtsberatender Berufe mit ihren Mandanten, soweit diese einem gesetzlichen Berufsgeheimnis unterliegen. In der deutschen Sprachfassung der europäischen Hinweisgeberschutz-RL wird dafür allerdings der missverständliche Begriff „anwaltliche Verschwiegenheitspflicht“ verwendet. Der deutsche Gesetzgeber orientierte sich bei der Umsetzung am Wortlaut dieser Übersetzung. Mit der Folge, dass das Berufsgeheimnis von Steuerberatern beim Hinweisgeberschutz nicht in gleicher Weise erfasst wird wie das von Rechtsanwälten. Der unionsrechtliche Begriff des „Legal Professional Privilege“ im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird damit nicht interessengerecht umgesetzt. Schließlich gehören Steuerberater zu den Rechtsberufen. Nach der englischen Originalversion der Richtlinie, wären sie also von der Verschwiegenheitspflicht erfasst. Damit weicht der deutsche Gesetzgeber vom Sinn und Zweck der eigentlichen Regelung ab. Damit betreibt er Gold-Plating.

Wie erfolgt die Umsetzung in anderen Mitgliedstaaten?

Hier lohnt sich ein Blick nach Österreich. Unser Nachbarland erstreckt den Schutz des Berufsgeheimnisses bei Hinweisgebermeldungen mit vergleichbarer berufsrechtlicher Ausgangslage auch auf Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Damit zeigt sich: Eine sachgerechte nationale Umsetzung, die der besonderen Stellung dieser rechtsberatenden Berufe im jeweiligen Mitgliedstaat angemessene Rechnung trägt, ist möglich.

Unsere vollständige Rückmeldung mit allen detaillierten Angaben finden Sie hier.

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