Jahressteuergesetz 2026: Endspurt im Deutschen Bundestag

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Die Erörterungen von CDU/CSU und SPD zum Jahressteuergesetz 2026 liefen auf vollen Touren. DStV-Präsident StB Torsten Lüth traf sich daher mit MdB StB Prof. Dr. Matthias Hiller, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Vorhaben, zum fachlichen Austausch.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) freute sich sehr, mit Hiller einen Ansprechpartner zu haben, der aufgrund seiner eigenen Profession die Belange kleiner und mittlerer Kanzleien aus erster Hand kennt. In den Fokus des Gesprächs rückten unter anderem:

Erste Tätigkeitsstätte: Verschlechterungen vermeiden
Die im Regierungsentwurf geplante Neuregelung zur Zuordnung von Arbeitnehmenden zu einer ersten Tätigkeitsstätte sahen Lüth und Hiller sehr kritisch. Gerade bei längerfristigen Inlandsprojekten, etwa bei Projekt-, Bau- oder Montageeinsätzen, drohen erhebliche Verschlechterungen für etliche Arbeitnehmenden. Besonders hart träfe die Neuregelung auch die Bundeswehr: Soldatinnen und Soldaten werden i.d.R. für 36 Monate an einen anderen Standort kommandiert. Durch die geplante neue 24-Monats-Grenze würde der typische Fall militärischer Personalverwendung steuerlich deutlich schlechter gestellt. Hiller und Lüth waren sich einig: Diese Neuregelung gehört gestrichen.

Digitaler Steuerbescheid: Ja – aber verlässlich!
Den grundsätzlichen Wechsel vom Papierbescheid zum digitalen Steuerbescheid begrüßten die Gesprächspartner sehr. Der DStV zeigte sich erfreut, dass der Regierungsentwurf gegenüber den früheren BMF-Planungen bereits wichtige Verbesserungen enthielt. Die DStV-Bedenken wurden mit der Beseitigung der gröbsten Webfehler gehört.

Kritisch blieb für Lüth jedoch die in § 124 AO-E geplante Wirksamkeitsfiktion. Danach sollen Steuerbescheide auch dann wirksam sein, wenn sie auf einem anderen Weg bekannt gegeben werden, als gesetzlich vorgesehen oder vom Steuerpflichtigen beantragt. Hier gilt für den DStV ganz klar: Kein „Cherry Picking“ der Finanzverwaltung beim Bekanntgabeweg! Wenn Steuerpflichtige oder ihre Berater wirksam einen bestimmten Weg gewählt haben, müssen sie sich darauf verlassen können. Andernfalls drohen Fristversäumnisse, Säumniszuschläge und zusätzlicher Kontrollaufwand in den Kanzleien.

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