Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV neu konstituiert

© DStV Konstituierende Sitzung des DStV-Rechts- und Berufsrechtsausschusses; vlnr: StB/RA Simon Beyme, StB/RA Volker Höpfl, StBin Dr. Jutta Fischer-Neuner, StB/WP Christian Rech, StB/WP Carsten Nicklaus, StB Karsten Schmidt, RA Christian Michel, StB/RA Oliver Klose

Zu seiner konstituierenden Sitzung nach der Neuwahl kam der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV erstmals in Berlin zusammen. Unter dem Vorsitz von StB/WP Carsten Nicklaus hieß der Ausschuss StB/RA Simon Beyme als neues Mitglied in seinen Reihen herzlich willkommen.

Im Mittelpunkt des Austauschs stand unter anderem die Frage des Fremdbesitzverbots bei steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften. Der Ausschuss bekräftigte, dass klare gesetzliche Vorgaben zur Sicherung einer unabhängigen Berufsausübung unerlässlich seien. Der DStV habe dies unter anderem in seiner Stellungnahme R 01/2025 zum BMF-Entwurf für ein Neuntes Steuerberatungsänderungsgesetz richtigerweise deutlich gemacht.

Einen weiteren Schwerpunkt der Diskussionen bildete die Modernisierung der Steuerberaterprüfung. Ziel müsse es sein, die Attraktivität des Steuerberaterberufs auch in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels für interessierte junge Menschen zu erhalten. Die Vorschläge des DStV wie der Wegfall der Beschränkung der Wiederholungsversuche und des sogenannten Fakultätsvorbehalts seien dazu wichtige Bausteine. Im Fokus einer Reform müsse allerdings vor allem ein modularisiertes Prüfungsverfahren mit der Möglichkeit der Mitnahme bestandener Klausuren stehen. Die Gespräche, die der DStV hierzu seit geraumer Zeit mit Vertretern von Bund und Ländern führe, stimmen nach Ansicht des Ausschusses optimistisch, in absehbarer Zeit Fortschritte zu erzielen.

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