12.12.2022, Kategorie Berufsrecht

Corona-Neustarthilfen: Frist für Endabrechnung bis zum 31.3.2023 verlängert

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten bis zum 31.3.2023 verlängert. Der DStV begrüßt dies als wichtiges Signal an die Betroffenen. Er hatte sich gemeinsam mit der BStBK für eine Verlängerung ausgesprochen.

Damit sollen die Berufsangehörigen, die seinerzeit für ihre Mandanten die Antragstellung übernommen haben, die notwendige Planungssicherheit erhalten, um die Endabrechnungen angesichts der weiterhin hohen Arbeitsbelastung in den Kanzleien im Interesse der Betroffenen ordnungsgemäß abschließen zu können. Ursprünglich sollten die Endabrechnungen bis zum 31.12.2022 erfolgen.

Die Corona-Neustarthilfen (Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022) wurden auf Basis des Referenzumsatzes 2019 ausgezahlt, um Soloselbständigen eine schnelle Umstellung auf die pandemiebedingte Situation zu ermöglichen. In der Endabrechnung sind nun die tatsächlich erzielten Einkünfte im Förderzeitraum dem Referenzumsatz 2019 gegenüberzustellen.

Die Informationen zur Endabrechnung der Neustarthilfen sollen nach Auskunft des BMWK unter dem bekannten Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de in Kürze entsprechend aktualisiert werden. Dort befindet sich auch der Zugangslink zur Endabrechnung.


Bisher ein Kommentar

  • ..es wäre so dringend nötig, die Frist für die Neustarthilfen, erhalten für 2021, ebenso zu verlängern.
    Die unterschiedlichen Bezeichnungen der Hilfen haben bereits verwirrt, die voneinander abweichenden Termine für die Endabrechnungen verwirren noch mehr, bzw. kosten dem coronagebeutelten Unternehmer richtig viel Geld.
    Bei den hohen Anforderungen an die Steuerkanzleien, u.a. die Erstellung der Grundsteuererklärungen für viele Mandanten, war eine Frist zum 31.3.2023 für die Endabrechnungen der Neustarthilfen einfach nicht erfüllbar oder so, wie es mir erging,
    ist sie mir schlichtweg durch die Lappen gegangen.
    Könnte man sich bei den Endabrechnungen wenigstens auf einen Abgabezeitpunkt einigen?

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