09.12.2021, Kategorie Steuerrecht

DStV begrüßt: Ampelkoalition stellt Erörterungen zur Fristenballung in Aussicht

Die DStV-Rufe nach einer Entschärfung des Fristendrucks in den Kanzleien ließen nicht nach. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützte die Anliegen jüngst mit einem Antrag. Die Ampel-Partner im Bundestag griffen ihn erfreulicherweise auf.

 

Wie der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mit seiner Information vom 8.12.2021 berichtete, trug sein intensives Werben für eine erneute Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis Ende August 2022 und für einen Verzicht auf die Ordnungsgeldverfahren bei Jahresabschlüssen 2020 bis Ende Mai 2022 erste Früchte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion griff die Anliegen erfreulicherweise in ihrem Entschließungsantrag „Fristenballung bei steuerberatenden Berufen auflösen“ (BT-Drs. 20/205) auf.

 

Entschärfung der Fristenballung gewinnt an Fahrt

Am heutigen Tag hat der Bundestag über den Antrag beraten. Die Bundestagfraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP lehnten den Vorstoß erfreulicherweise nicht ab. Sie überwiesen ihn zur Befassung in den Finanzausschuss des Bundestags (BT-Information vom 9.12.2021). Der Bundestag setzte den Finanzausschuss gleichfalls heute ein. Dessen konstituierende Sitzung wird voraussichtlich im Januar 2022 erfolgen.


Bereits (2) Kommentare

  • Es geht unter anderem um eine Frist zum 31.12.2021 (Veröffentlichung Jahresabschlüsse 2020). Die entsprechende Sitzung des Finanzausschusses wird jedoch voraussichtlich erst im Januar 2022 erfolgen. Insofern hat sich der zeitliche Druck für steuerberatende Berufe in diesem Zusammenhang in keiner Weise geändert. Die Abschlüsse sind bis zum 31.12.2021 zu veröffentlichen. Was der Finanzausschuss im Januar macht, ist dann hier in den allermeisten Fällen relativ egal. Schade und praxisfern…

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