08.12.2021, Kategorie Steuerrecht

DStV begrüßt: CDU/CSU-Vorstoß zur Auflösung der Fristenballung bei steuerberatenden Berufen

Die Corona-Lage verschärft sich erneut. Die Unternehmen und Kultur fürchten Umsatzeinbrüche und neue Schließungen. Die kleinen und mittleren Kanzleien arbeiten seit Beginn der Krise am Limit, um die Betroffenen stabil durch die Pandemie zu bringen. Die Ampel griff die DStV-Rufe nach einer Entschärfung des Fristendrucks in den Kanzleien seit Oktober nicht auf. Nun trat die CDU/CSU auf die Agenda.

 

Seit dem Spätsommer legt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) in Gesprächen mit den Spitzenvertretern der zuständigen Bundesministerien die nach wie vor coronabedingte hohe Auslastung und angespannte Fristenlage in der Praxis dar. Er warb dabei unter anderem um eine Ausweitung der Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis Ende August 2022 und einem Verzicht auf die Ordnungsgeldverfahren bei Jahresabschlüssen 2020 bis Ende Mai 2022.

 

Politisches Verständnis gefordert

Auch im politischen Raum setzte der DStV sein Engagement fort. Auftakt war der Brandbrief des DStV-Präsidenten Torsten Lüth kurz nach der Bundestagswahl an die maßgeblichen politischen Entscheidungsträger der Sondierungsparteien. Zuletzt nutzte der DStV als Sachverständiger die öffentliche Anhörung vor dem Hauptausschuss des Bundestags zum Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (BT-Drs. 20/12). Dort schilderte er eindringlich die zeitliche Bedrängnis in den kleinen und mittleren Kanzleien. Zugleich warb der DStV für die Verfahrenserleichterungen, die die notwendige Unterstützung der von der Corona-Krise betroffenen Mandanten spürbar fördern würden. Unverändert winkten die Ampelpartner den Gesetzentwurf im November durch den Bundestag.

 

CDU/CSU setzt sich für Belange des Berufsstands ein

Nachdem die Ampel-Partner die Not in der Praxis nicht abmilderten, tritt die Bundestagsfraktion der Union auf den Plan. Sie greift die Anliegen des DStV erfreulicherweise in ihrem Entschließungsantrag „Fristenballung bei steuerberatenden Berufen auflösen“ (BT-Drs. 20/205) auf. Eindrucksvoll stellt die CDU/CSU darin den zeitlichen Druck in den Kanzleien dar. Nach dem Antrag der Union solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern,

 

  1. die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für den Besteuerungszeitraum 2020 um weitere drei Monate in beratenen Fällen bis zum 31.8.2022 und bei Land- und Forstwirten bis zum 31.12.2022 zu verlängern;
  2. im Rahmen der Verwaltungspraxis des Bundesamtes für Justiz auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022 zu verzichten.

 

Der Bundestag berät am 9.12.2021 über den Antrag.


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