21.06.2023, Kategorie Berufsrecht

DStV-Präsident Lüth im BMJ zum berufspolitischen Austausch

Dr. Angelika Schlunk, (BMJ-Staatssekretärin), StB Torsten Lüth (DStV-Präsident)

Neben dem BMF ist auch das BMJ wichtiger Akteur bei der Ausgestaltung der berufsrechtlichen Rahmenbedingungen des steuerberatenden Berufs. Zum bewährten Meinungsaustausch traf sich DStV-Präsident Lüth mit Dr. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im BMJ.

 

Die besondere Stellung des steuerberatenden Berufsstandes muss stärker gewürdigt werden – insbesondere bei EU-Rechtsakten. So die dringende Bitte Torsten Lüths, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V., an Dr. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz, Steuerberaterinnen und Steuerberater seien zu Recht Organ der Steuerrechtspflege. Ihr Berufsrecht ist weitgehend identisch zum rechtsberatenden Berufsstand. Auch ihre Tätigkeiten sind teilweise identisch. Daher darf es zwischen beiden Berufsgruppen keine ungerechtfertigten Differenzierungen geben. Soweit die Theorie. In der Praxis werden oftmals nur Juristinnen und Juristen privilegiert, z.B. zuletzt bei den Vorgaben der EU für das Hinweisgeberschutzgesetz.

 

Umso mehr begrüßte Lüth das angekündigte Schreiben der Bundesminister Lindner und Dr. Buschmann, dass diese Forderung an die Präsidentin der Europäischen Kommission adressieren soll.

 

Die Pläne der EU-Kommission zur Bekämpfung der Rolle von Vermittlern aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung (SAFE) diskutierten Dr. Schlunck und Lüth intensiv. Lüth hält den geplanten Richtlinien-Vorschlag für ungeeignet. Den rechtschaffenen Steuerberatern drohen weitere bürokratische Lasten bis hin zu Beratungsverboten. Die schwarzen Schafe, weitestgehend außerhalb Europas angesiedelt, wird man allerdings nicht erreichen.

 

Abschließend wünschte sich Lüth die stärkere Berücksichtigung der Lebenswirklichkeit, wenn Mandanten von ihrem Steuerberater bzw. ihrer Steuerberaterin eine umfassende Vertretung erwarten. Die außergerichtliche Vertretung im Bereich des Kurzarbeitergeldes oder sozialversicherungsrechtlicher Sachverhalte (z.B. Statusfeststellungsverfahren) wären beim Berufsstand in qualifizierten Händen.

 

Der konstruktive und wertschätzende Meinungsaustausch soll fortgesetzt werden.

 

 


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