06.12.2019, Kategorie Archiv

DStV-Präsident Elster setzt Austausch mit Vorsitzenden des BVL fort

Der DStV war beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) zu Gast. Sie knüpften an den vertrauensvollen Austausch der letzten Jahre an. Gegenstand des intensiven Fachgesprächs waren aktuelle Herausforderungen der steuerlichen Beratung. Bei ihrem Austausch Ende November 2019 blickten der Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) und der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) auf ein Jahr mit Herausforderungen zurück, welche die beiden Häuser gleichermaßen betrafen. Ein Schwerpunkt des intensiven Austauschs von DStV-Präsident StB/WP Harald Elster und dem BVL-Vorstandsvorsitzenden StB Hans Daumoser waren die Verpflichtungen aus der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Der Berufsstand lege ein großes Augenmerk auf die Einhaltung der Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz – so Elster. Dies gehe von der Einrichtung eines angemessenen Risikomanagements und der Beachtung der gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bis zur Beantwortung von Fragen der für Geldwäschesachverhalte zuständigen Behörden. Elster und Daumoser teilten die Auffassung, dass entsprechende Maßnahmen für den Beratungsalltag beider Mitgliederschaften eine deutliche Bürokratiebelastung bedeuten – obwohl in den kleinen und mittleren Steuerberatungskanzleien und den Lohnsteuerhilfevereinen kaum mit der vom Gesetzgeber gewünschten Ausbeute etwa im Bereich der Immobiliengeschäfte zu rechnen sei. Ihnen seien Tätigkeiten in der Branche bereits gesetzlich nicht erlaubt. Die Gesprächsteilnehmer stellten die Tendenz fest, dass zunehmend mehr bürokratische Hürden entstünden, ohne dass die von beiden Häusern vorgetragenen Anregungen zum Bürokratieabbau vorangebracht würden. So sei etwa nach Information beider Institutionen nach wie vor kein verlässlicher Termin zu vernehmen, wann mit der technischen Einrichtung der elektronischen Belegübermittlung an das Finanzamt zu rechnen sei. Damit die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens nicht noch weiter ins Stocken gerate, müssten beide Häuser bei den zuständigen Stellen nachfassen. Weitere Gesprächsthemen zwischen Elster und Daumoser waren beispielsweise die nach wie vor bestehenden Probleme in der Praxis bei der Belegübermittlung gleichzeitig mit der Steuererklärung bzw. der nachträglichen Anforderungen durch die Finanzämter. Auch mit den künftigen Risiken aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission zu den Vorbehaltsaufgaben befassten sich die beiden Chefs der Dachorganisationen. Die vielen gemeinsamen Themen bestärkten DStV und BVL in dem Wunsch, den konstruktiven Austausch in vertrauter Atmosphäre in 2020 weiter zu führen. DStV-Präsident Elster wurde von dem DStV-Hauptgeschäftsführer Syndikus-RA/StB Norman Peters, dem DStV-Geschäftsführer Attila Gerhäuser, LL.M., und der stellv. DStV-Geschäftsführerin RAin/StBin Sylvia Mein begleitet. Stand: 6.12.2019


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