02.12.2021, Kategorie Berufsrecht

DStV-Rechts- und Berufsrechtsausschuss tagte in Berlin

Rechts- und Berufsrechtsausschuss//Bildnachweis: DStV

Zu seiner turnusmäßigen Herbstsitzung kam der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV in Berlin zusammen. Einen Schwerpunkt der Beratungen bildeten die Neuerungen im Recht der Berufsausübungsgesellschaften. Sie werden im Sommer 2022 in Kraft treten. Diskutiert wurden außerdem aktuelle berufspolitische Fragestellungen in Zeiten der Corona-Pandemie.

 

Im Fokus stand dabei unter anderem die besondere Rolle der Berufsangehörigen als prüfende Dritte im Rahmen der zahlreichen Corona-Hilfsprogramme der Bundesregierung. Einigkeit bestand, dass die Aufgaben in diesem Bereich den Berufsstand auch im Jahr 2022 noch erheblich beanspruchen werden. Umso wichtiger sei es, die Vertretungsbefugnisse des Berufsstands etwa im Bereich des Kurzarbeitergeldes gesetzlich sachgerecht abzubilden. Des Weiteren werde es auch in der neuen Legislaturperiode darum gehen müssen, die besondere Rolle der Berufsangehörigen als Restrukturierungsbeauftragte nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) weiter zu stärken. Ebenso wichtig sei es, die Ausbildung für Steuerfachangestellte im Rahmen des derzeitigen Neuordnungsverfahrens zukunftsgerecht auszugestalten, um ihre Attraktivität für junge Menschen auch in Zukunft zu erhalten.


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