07.10.2021, Kategorie Steuerrecht

Fristenwelle brechen: DStV-Präsident Lüth wirbt für deutliche Verlängerungen

Bildnachweis Adobe Stock

Steuerberater und Steuerberaterinnen stehen im kommenden dreiviertel Jahr einer erneuten Fristenflut gegenüber. Mit den individuellen Schlussrechnungen zu den Wirtschaftshilfen und den Grundsteuer-Feststellungserklärungen schwappt eine heftige Welle an Zusatzaufträgen auf die ohnehin prall gefüllten Schreibtische. DStV-Präsident Lüth fordert daher dringend Entlastungen.

 

Die kleinen und mittleren Kanzleien haben sich in Zeiten der Krise einmal mehr als kompetenter und zuverlässiger Partner an der Seite des Mittelstands bewiesen. Ob Corona-Wirtschaftshilfen, Kurzarbeitergeld, Steuererklärungen und Offenlegung der Jahresabschlüsse oder zahlreiche betriebswirtschaftliche Zusatzaufgaben: Ihr Engagement leistete einen gewichtigen Beitrag, die gravierenden Auswirkungen der Krise erfolgreich abzumildern.

 

Damit der Berufsstand dieses enorme Arbeitspensum auch zukünftig absolvieren kann, gilt es nun, den zeitlichen Rahmenplan perspektivisch deutlich zu entschärfen. Mit den individuellen Schlussrechnungen zu den Wirtschaftshilfen und den Grundsteuer-Feststellungserklärungen auf den neuen Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 rollt eine weitere gewaltige Fristenwelle auf die Steuerberaterinnen und Steuerberater zu, wie folgendes Schaubild verdeutlicht:

Bildnachweis: DStV

 

StB Torsten Lüth forderte als Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) die zuständigen Bundesministerien und die maßgeblichen politischen Entscheidungsträger der Bundestagsfraktionen daher in einem Brandbrief nachdrücklich dazu auf, diese Welle zu brechen. Dafür müssen spürbare Fristverlängerungen auf den Weg gebracht werden:

 

  • Verlängerung der Frist für die Steuererklärungen 2020 bis Ende August 2022,
  • Verzicht auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022,
  • Gewährung einer Frist für die Abgabe der Schlussrechnungen zu den Überbrückungshilfen I bis III, Neustarthilfe, November- und Dezemberhilfe bis Ende 2022 sowie die
  • Verlängerung der Fristen für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022.


Bisher ein Kommentar

  • Sehr geehrter Herr Kollege Lüth, sehr geehrte Damen und Herren,
    ich kann Ihre Forderungen nach notwendigen Fristverlängerungen nur unterstreichen. Wir haben in den vergangenen Monaten einen unglaublichen Fristen- und Arbeitsdruck erlebt, um unsere Mandanten möglichst unbeschadet durch diese einmalige Ausnahmesituation zu führen. Hinzu kommt, dass gerade in unserer Region (StädteRegion Aachen) auch noch die Auswirkungen der im Juli stattgefunden Flutkatastrophe zusätzliche Kapazitäten gebunden hat. Auch hier standen wir wieder Gewehr bei Fuß und haben alles erdenklich Mögliche gemacht, um unsere Mandanten erneut zu unterstützen. Wir machen das gerne. Es ist unsere Auffassung eines engagierten Steuerberaters, der gerade in solchen Ausnahmesituationen eng an der Seite seiner Mandant*innen steht und Ihnen mit Ruhe und Weitblick konstruktive Unterstützung zukommen lässt. Das haben unsere Mandanten verdient.

    Für Ihr Engagement, verehrter Herr Präsident Lüth, möchte ich mich erneut ausdrücklich bedanken. Ich hoffe sehr, dass die Politik Ihren Brandbrief wohlwollend zur Kenntnis nehmen wird und die dort aufgeführten Fristverlängerungen gewähren wird. Nicht zuletzt auch um eine weiterhin qualitativ hochwertige Bearbeitung der anstehenden Erklärungen zu gewährleisten.

    Herzliche Grüße aus Aachen
    StB Peter Brust

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