27.09.2021, Kategorie Berufsrecht

Neuer VBG-Gefahrtarif 2022 veröffentlicht

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Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat den neuen Gefahrtarif 2022 beschlossen und veröffentlicht. Für die Gefahrtarifstelle 05, zu der auch die rechts- und steuerberatenden sowie die prüfenden Berufe gehören, wurde die Gefahrklasse um 0,03 Punkte auf nunmehr 0,63 angepasst. Der neue Gefahrtarif gilt ab 1.1.2022.

 

Die Veröffentlichung des neuen Tarifs erfolgte nach der Genehmigung durch das zuständige Bundesamt für Soziale Sicherung. Die von der VBG-Vertreterversammlung beschlossene Anpassung des bisherigen Gefahrklasse bewegt sich im rechtlich zulässigen Rahmen. Hierzu war erst von wenigen Jahren durch die Rechtsprechung festgestellt worden, dass im Einzelfall Erhöhungen bis zu 33% zulässig sein können.

 

Die Veranlagungsbescheide nach dem neuen Gefahrtarif sollen nach Angabe der VBG im Oktober 2021 zugestellt werden. Dabei sei zu beachten, dass die neuen Gefahrklassen erstmalig im Frühjahr 2023 bei der Berechnung des Beitrags für das Jahr 2022 zur Anwendung kommen werden. Bei der Berechnung der Vorschüsse für das Jahr 2022 werde die VBG auf die bisherigen Gefahrklassen des Gefahrtarifs 2017 abstellen.

 

Weitere Informationen zum neuen Gefahrtarif sind unter www.vbg.de abrufbar.


Bereits (2) Kommentare

  • Guten Tag,
    inwiefern kann die Gefahrenklasse auch für Unternehmen im Bereich von IT-Beratung erfolgen, trotzdem sich seit eineinhalb Jahren die Gefahren durch home office im Laienverständnis drastisch verringert haben? Alle Projektimitarbeiter meines Unternehmens arbeiten seither zu nahezu 100% von Zuhause.
    Zum anderen, kann diesen Entscheidungen, und wenn ja, wo, widersprochen werden?
    Ich würde mich freuen, von Ihnen eine Antwort zu erhalten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Uta Grün
    Frankfurt

    • Sehr geehrte Frau Gün, wir können als Verband leider keine rechtliche Beratung übernehmen. Bei Fragen empfehlen wir, zunächst unmittelbar mit der VBG Kontakt aufzunehmen oder anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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