20.05.2021, Kategorie Berufsrecht

Qualitätssicherung in der Kanzlei: DStV und BStBK bieten Hilfestellung

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Für Steuerberatungskanzleien steht eine aktualisierte Fassung der Verlautbarung zur Qualitätssicherung in der Steuerberatungspraxis der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zur Verfügung. Die Verlautbarung entstand in einer engen Kooperation zwischen dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) und der BStBK. Sie bildet weiterhin die Grundlage für das bekannte DStV-Qualitätssiegel.

Die Verlautbarung gibt den Berufsangehörigen eine grundlegende Hilfestellung für die tägliche Kanzleiarbeit und umfasst Empfehlungen zu besonderen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Neben den bereits bekannten Prozessen zur Kanzleiorganisation und Mandantenbetreuung sind etwa auch Aspekte zur Geldwäschebekämpfung sowie zu Datenschutzfragen enthalten.

Nur durch ein kanzleispezifisches Qualitätsmanagement sowie standardisierte und strukturierte Prozesse lassen sich verbesserte Arbeitsabläufe in den Kanzleien etablieren. Mit dem DStV-Qualitätssiegel bietet der DStV interessierten Kanzleien seit vielen Jahren die Möglichkeit, ein solches QM-System konkret in die Praxis umzusetzen. So können Fehler minimiert und die Mandate möglichst störungsfrei gestaltet werden. Davon profitieren nicht nur die Mandantinnen und Mandanten. Eine nachhaltige Qualitätssicherung fördert zugleich die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und kann in Zeiten des Fachkräftemangels ein entscheidendes Plus für die Kanzlei bedeuten. Mit einer Zertifizierung nach dem DStV-Qualitätssiegel lässt sich dies auch für die Außendarstellung zielgerichtet nutzen.

 

Weitere Informationen zum DStV-Qualitätssiegel sind auf der DStV-Webseite abrufbar.


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