10.02.2021, Kategorie Berufsrecht

Startschuss: Antragsportal für die Überbrückungshilfe III freigeschaltet

Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Unternehmen, die durch die staatlichen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung von Umsatzeinbußen betroffen sind, ab sofort die sog. Überbrückungshilfe III beantragen. Sie wird ebenso wie die Überbrückungshilfen der ersten und zweiten Phase als Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gewährt. Der Berufsstand ist erneut in das Antragsverfahren eingebunden. Anders als bei den bisherigen Hilfen gibt es allerdings nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antragsberechtigung: Es muss in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegen. Der Förderzeitraum umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021. Die Antragstellung muss für die betroffenen Unternehmen ebenso wie bereits bei der Überbrückungshilfe II sowie den November-/ und Dezemberhilfen elektronisch durch die Berufsangehörigen als prüfende Dritte erfolgen. Detaillierte Informationen zur Antragsberechtigung und zum Bewilligungsverfahren sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) abrufbar. Dort findet sich ebenfalls ein umfangreicher FAQ-Katalog des BMWi zu häufig gestellten Fragen zur Überbrückungshilfe III, an dem die berufsständischen Organisationen mitgearbeitet haben. Eine zusätzliche DStV-Information zur Überbrückungshilfe III bietet ergänzende Hinweise für den Berufsstand. Sie ist unter www.dstv.de auch in der Rubrik Corona Service-News abrufbar. Stand: 10.2.2021


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