25.10.2021, Kategorie Berufsrecht

Startschuss für Sonderfonds Messen und Ausstellungen

Bund und Länder haben mit dem neuen Sonderfonds Messen und Ausstellungen ein spezielles Absicherungsprogramm außerhalb der bestehenden Coronahilfen geschaffen, um den Neustart von Messen und gewerblichen Ausstellungen in Deutschland zu unterstützen. Dazu können sich betroffene Branchenunternehmen ab sofort auf dem speziellen Portal www.sonderfonds-messe.de registrieren. Aus Sicht des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) kann der neue Fonds eine wichtige zusätzliche Unterstützung für die Messebranche bieten.

 

Ziel des Sonderfonds ist es, Anreize zur Organisation und Durchführung großer gewerblicher Veranstaltungen zu setzen. Mit dem zusätzlichen Programm sollen die Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer Corona-bedingten Veranstaltungsabsage absichert werden können. Auf Initiative der Wirtschaftsministerkonferenz wird das Absicherungsprogramm vom BMWi und den Wirtschaftsministerien der Länder gemeinsam umgesetzt.

 

Über das Programm können veranstaltungsbezogene Kosten in einem Umfang von insgesamt bis zu 600 Mio.  € abgesichert werden. Berücksichtigt werden Veranstaltungen mit einem planmäßigen Durchführungsdatum bis zum 30.9.2022. Die Registrierung auf dem zentralen Portal muss vorab unmittelbar durch die betroffenen Ausstellungs- und Messeunternehmen erfolgen. Die Unternehmen müssen im Rahmen der Antragstellung unter anderem einen Nachweis über ihre tatsächlich entstandenen Kosten erbringen, der von einem Berufsangehörigen erstellt oder geprüft worden ist. Detaillierte Informationen zur Registrierung der Unternehmen und zur Antragstellung sind in einem speziellen FAQ-Katalog zum Sonderfonds Messe und Ausstellungen abrufbar.


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