15.09.2020, Kategorie Archiv Berufsrecht

Steuerberaterprüfung 2.0: DStV macht sich für modernisiertes Berufsexamen stark

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat seine aktuellen Pläne zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts vorgestellt. Vorgesehen ist unter anderem eine Digitalisierung des staatlichen Berufsexamens. Der Referentenentwurf des Ministeriums will diese Möglichkeit parallel auch den übrigen rechts- und steuerberatenden Berufen eröffnen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich. Er hat sich bereits seit längerer Zeit für digitale Formate in der Steuerberaterprüfung stark gemacht. Nach Ansicht des DStV stellen die Vorschläge des BMJV einen wichtigen ersten Schritt dar, um auch die Steuerberaterprüfung praxisgerecht zu modernisieren und zeitgemäß weiterzuentwickeln. Dazu gehöre es auch, Möglichkeiten zu schaffen, die es den Prüfungskandidatinnen und -kandidaten erlauben, die schriftlichen Klausuren in elektronischer Form etwa mit Hilfe eines Notebooks oder PC anfertigen zu dürfen. Dies entspreche im Übrigen auch der praktischen Arbeit in den Kanzleien, die heute digital und IT-gestützt abläuft. Der DStV wird die Entwicklung hierzu aufmerksam begleiten. Auch für das Wirtschaftsprüfungsexamen hat der DStV weitere Verbesserungen angeregt. So müsse etwa das jüngst geschaffene modulare Prüfungssystem konsequent weiterentwickelt werden. Für Hochschulabsolventen sollten künftig alle Prüfungsgebiete, mit Ausnahme des „Wirtschaftlichen Prüfungswesens“ für eine zeitnahe modulare Prüfung offenstehen – ein Vorschlag, der auch von anderen Organisationen der prüfenden Berufe geteilt wird. Der DStV ist davon überzeugt, dass sich die Attraktivität des Wirtschaftsprüfungsexamens weiter erhöhen ließe, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten einzelne Prüfungsmodule bereits unmittelbar nach dem Abschluss ihres Studiums zügig absolvieren können. Dabei gehe es um die drei Prüfungsgebiete „Angewandte BWL und VWL“, „Wirtschaftsrecht“ und „Steuerrecht“ (vgl. § 4 Abs. 1 WiPrPrüfV). Studentinnen und Studenten könnten sich auf diese Weise ihr im Studium erworbenes aktuelles Fachwissen unmittelbar zu Nutzen machen und auch im WP-Examen effizient einsetzen. Der DStV ist auch hierzu weiterhin im Austausch mit den zuständigen Fachministerien. Stand: 11.9.2020 Lesen Sie hierzu auch: DStV-Stellungnahme R 08/2020 vom 17.8.2020


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