DStV für faire Fristen bei Steuererklärungen:
Entlastung für Kanzleien und Verwaltung


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Der DStV macht sich gegenüber dem BMF für eine Anpassung der Abgabefristen stark: Steuerberaterinnen und Steuerberater sollen bei ihren eigenen Steuererklärungen nicht länger schlechter gestellt werden als beratene Steuerpflichtige.

Wer täglich Fristen für andere im Blick behält, sollte bei der Abgabefrist für die eigene Steuererklärung nicht benachteiligt werden – möchte man meinen. Die derzeitige Rechtslage sieht jedoch anders aus: Während beratenen Steuerpflichtigen für die Einkommensteuererklärung 2025 bis zum 01.03.2027 Zeit bleibt, endet die Abgabefrist für die eigenen Steuererklärungen der Beraterinnen und Berater bereits am 31.07.2026.

Die Folgen in der Praxis: deutlicher Zusatzaufwand für die Kanzleien, aber auch die Finanzverwaltung. Dies ist aus Sicht des DStV weder sachgerecht noch notwendig und die Schlechterstellung des Berufsstands in der Praxis ohnehin nur schwer vermittelbar. Der DStV hat sich daher in einem DStV-Anschreiben an das BMF gewandt und bittet um Unterstützung.

Mandanten gehen vor – die eigene Erklärung folgt
Die längeren Fristen für die Mandantschaft tragen dem tatsächlichen Arbeits- und Organisationsaufwand in den Kanzleien Rechnung. Dieser Aufwand macht jedoch auch vor den eigenen steuerlichen Angelegenheiten der Berufsträgerinnen und Berufsträger nicht halt. Vielmehr werden diese regelmäßig zusätzlich zum laufenden Mandatsgeschäft bearbeitet – und häufig erst dann, wenn vorrangige Mandantenangelegenheiten erledigt sind.
 
Win-win: Entlastung auf allen Seiten
Eine Gleichstellung würde zudem zu einer spürbaren Verfahrensvereinfachung beitragen. Einzelfallanträge auf Fristverlängerung, Rückfragen, Rechtsbehelfe und Streitigkeiten über Verspätungszuschläge könnten vermieden werden. Eine Entlastung für die betroffenen Kanzleien und die Verwaltung gleichermaßen. Auch angesichts des Fach- und Arbeitskräftemangels sollten vorhandene Kapazitäten besser auf die inhaltliche Bearbeitung von Steuererklärungen konzentriert werden – statt in zeitraubenden Fristklärungen verloren zu gehen.

Gesetzliche Klarstellung erforderlich
Der DStV bittet das BMF daher, sich für eine gesetzliche Klarstellung einzusetzen. In der Zwischenzeit wäre eine sachgerechte und möglichst bundeseinheitliche Verwaltungspraxis wünschenswert. Dies wäre ein klares Zeichen der Anerkennung gegenüber einem Berufsstand, der die Finanzverwaltung und die Steuerpflichtigen tagtäglich verlässlich und mit ganzem Einsatz unterstützt.

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