Neuer BMF-Entwurf zur E-Rechnung: DStV fordert praxisnahe Klarstellungen

© momius - stock.adobe.com

Knapp ein Jahr nach dem ersten Entwurf legt die oberste deutsche Finanzbehörde erneut einen Entwurf zur E-Rechnung vor. Darin enthalten: zusätzliche Hinweise und Anpassungen des UStAE. Der DStV mahnt mehr Rechtssicherheit an und fordert, die Vorgaben eng an bestehenden Prozessen auszurichten.

Mit dem neuen BMF-Entwurf zur E-Rechnung greift das Bundesministerium für Finanzen (BMF) relevante Praxisfragen auf und will die Auffassungen der Finanzverwaltung konkretisieren. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begleitet die Entwicklungen weiterhin eng. Mit seiner Stellungnahme S 06/25 gibt der DStV Hinweise, wie das BMF - gerade für kleine und mittlere Unternehmen und deren Berater - zusätzliche Rechtssicherheit schaffen kann.

Fehlerbehandlung unklar – Konkretisierungen nötig
Der neue BMF-Entwurf enthält Vorgaben zum Umgang mit Formatfehlern und inhaltlichen Fehlern sowie deren Rechtsfolgen. Zudem hebt das BMF die Bedeutung der Validierung deutlich hervor.

Aber: Die Abgrenzungen bleiben unscharf. Auch lässt das BMF offen, wie die Finanzverwaltung die Einhaltung der Anforderungen prüfen will. Damit lässt es Unternehmen und Berater hinsichtlich einer rechtssicheren Umsetzung und Beratung allein. Der DStV fordert daher klare, praxistaugliche Regeln und eine Sanktionsfreiheit bei rein technischen Fehlern.

Bestehende Prozesse im Blick behalten
Im Vorfeld der Einführung hieß es oft: alles, was mit der Papierrechnung geht, geht auch mit der E-Rechnung. Der Entwurf verdeutlicht hingegen, dass die Finanzverwaltung im Rahmen der E-Rechnung von bewährten Verfahren abweichen will.

Besonders deutlich wird dies bei Baurechnungen und dem Verweis auf andere Unterlagen. Künftig sollen Änderungen im Leistungsumfang von Baurechnungen – anders als bisher – eine neue Rechnung erfordern. Nur bei reinen Betragsänderungen soll der Unternehmer darauf verzichten können. Auch Verweise auf ergänzende Unterlagen sollen entfallen. Diese sollen vollständig im strukturierten Teil der E-Rechnung enthalten (eingebettet) sein. Die Folge: Mehr Bürokratie und eine Zunahme des Datenvolumens.

Der DStV lehnt unnötige weitere Bürokratie entschieden ab. Er fordert stattdessen Lösungen, die sich an den bisherigen Abläufen orientieren.

Positiv: Klarstellung bei Kleinunternehmern
Nach der bisherigen Verwaltungsauffassung sollte die Ausstellung einer E-Rechnung durch Kleinunternehmer von der Zustimmung des Rechnungsempfängers abhängen. Selbst dann, wenn es sich dabei um einen inländischen Unternehmer handelt. Der DStV kritisierte das Erfordernis in seiner Stellungnahme S 02/25 deutlich. Das BMF griff diese Kritik erfreulicherweise auf. Kleinunternehmer sollen ihre Rechnungen gegenüber inländischen Unternehmern nunmehr ohne Zustimmung als E-Rechnung ausstellen können.

Blick nach vorn: Anregungen zum Meldesystem
Auch wenn 2030 noch weit entfernt scheint, laufen bereits Vorarbeiten für ein Meldesystem zur Übermittlung von Umsatzdaten. Aufgrund dessen Bedeutung für Steuerberaterinnen und Steuerberater bringt sich der DStV bereits aktiv ein. Dabei setzt er sich klar und entschieden für eine Einbindung des Berufsstands in den Datenaustausch zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung ein. Ebenso erteilt der DStV Forderungen nach grundlegenden Änderungen an den umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten, wie der Abschaffung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder der Reduzierung ihres Umfangs, eine klare Absage. Denn eine zutreffende umsatzsteuerliche Würdigung der Sachverhalte lässt sich allein aus den Rechnungsdaten nicht ableiten. Die Berechnung der Steuerschuld würde für die Unternehmen und deren steuerliche Berater deutlich komplexer. Stattdessen setzt sich der DStV für den Erhalt der Qualität und eingeübter Prozesse im Sinne kleiner und mittlerer Unternehmen sowie deren steuerliche Berater ein.

Das könnte Sie auch interessieren

  • 29.10.2026
    Einkommensteuerreformgesetz 2027: KMU stärker in den Fokus rücken

    Anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags nimmt der DStV das Einkommensteuerreformgesetz 2027 unter die Lupe. Er unterstützt steuerliche Entlastungen, mahnt jedoch deutliche Verbesserungen bei Steuervereinfachung, Bürokratieabbau und der Besteuerung von...

    Mehr lesen
  • 29.10.2026
    Regierungsentwurf des JStG 2026: Viele Einzelmaßnahmen, wenig Aufbruch

    Der Gesetzentwurf bringt Anpassungen im Detail, lässt aber echte Entlastungen für Steuerpflichtige und Unternehmen vermissen. Der DStV zeigt auf, wo Regelungen nachgeschärft werden müssen, und warnt vor neuen Bürokratielasten für KMU und ihre Berater. Kurz vor der Anhörung im Finanzausschuss...

    Mehr lesen
  • 02.10.2026
    DStV-News 10/2026

    Kassengesetz 2 und Einkommensteuerreform 2027: DStV-Präsident im Deutschen Bundestag – Bundesfinanzminister empfängt DStV-Präsident – DStV-BStBK-Forderungspapier zum Kurswechsel beim Steuervollzug – DStV zur Reform der Steuerberaterprüfung und zu Regulierungsstandards der AMLA –...

    Mehr lesen