30.04.2021, Kategorie Allgemein Berufsrecht Europa Steuerrecht

Überbrückungshilfe III: Änderungsanträge nun im Onlineportal möglich

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Das Antragsportal für die Überbrückungshilfe III ermöglicht seit Ende April auch die Erfassung von Änderungsanträgen. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) auf seiner Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de hin.

Von Bedeutung ist diese Möglichkeit insbesondere mit Blick auf die jüngsten Erweiterungen des Hilfsprogramms wie etwa den neuen Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Förderzeitraum.

Eine separate Funktion zur Änderung der Kontoverbindung werde laut BMWi ebenfalls zeitnah zur Verfügung stehen, um beispielsweise Schreibfehler oder Zahlendreher bei den Bankdaten zu korrigieren. Für die Auszahlung der Abschläge ist es nach Auskunft des BMWi insbesondere wichtig, dass im Antrag die Eingabe derjenigen IBAN erfolgt, die auch bei der Finanzverwaltung als Umsatzsteuerkonto für den Antragsteller hinterlegt ist.

Weitere Informationen zum Verfahren zur Erfassung eines Änderungsantrags oder zur Änderung der Kontoverbindung hat das BMWi auf den Webseiten des Antragsportals bereitgestellt. Hier findet sich auch ein ausführlicher FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III.

Anträge für die Überbrückungshilfe III können bis zum 31.8.2021 gestellt werden.


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