Überbrückungshilfe III: Verfahren für die regulären Zahlungen gestartet
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Nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) beginnt ab sofort das Fachverfahren zur regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Damit können die Bundesländer mit der Prüfung der Anträge beginnen. Die ersten Auszahlungen der vollständigen Beträge durch die Länder sollen noch im März erfolgen.Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III endet am 31.8.2021. Detaillierte Informationen zur Überbrückungshilfe III sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) abrufbar. Dort befindet sich ebenfalls ein umfangreicher FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III mit regelmäßigen Updates sowie ein FAQ-Katalog zum Beihilferecht. Zusätzliche Informationen finden Sie auch in den DStV Corona Service-News. Stand: 12.3.2021
Ab sofort können auch große Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bisher geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro für vom Lockdown betroffene Unternehmen ist weggefallen. Anträge sind unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich. Diese Erweiterung gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen
Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Unternehmen, die durch die staatlichen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung von Umsatzeinbußen betroffen sind, ab sofort die sog. Überbrückungshilfe III beantragen. Sie wird ebenso wie die Überbrückungshilfen der ersten und zweiten Phase als Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gewährt. Der Berufsstand ist erneut in das Antragsverfahren eingebunden. Anders als bei
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