12.03.2021, Kategorie Berufsrecht

Überbrückungshilfe III: Verfahren für die regulären Zahlungen gestartet

Bildnachweis Adobe Stock

Nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) beginnt ab sofort das Fachverfahren zur regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Damit können die Bundesländer mit der Prüfung der Anträge beginnen. Die ersten Auszahlungen der vollständigen Beträge durch die Länder sollen noch im März erfolgen. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III endet am 31.8.2021. Detaillierte Informationen zur Überbrückungshilfe III sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) abrufbar. Dort befindet sich ebenfalls ein umfangreicher FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III mit regelmäßigen Updates sowie ein FAQ-Katalog zum Beihilferecht. Zusätzliche Informationen finden Sie auch in den DStV Corona Service-News. Stand: 12.3.2021


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