09.06.2021, Kategorie Allgemein Berufsrecht Europa Steuerrecht

Verlängerung der Überbrückungshilfen beschlossen

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Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) werden die bestehenden Corona-Hilfsprogramme auf Beschluss der Bundesregierung verlängert und als neue Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis zum 30.9.2021 fortgeführt. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die Fortführung der Hilfen im Interesse der betroffenen Unternehmen.

 

Dabei werden die bewährten Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III in der neuen Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Sie werden allerdings ergänzt durch eine sog. Restart-Prämie. Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, sollen wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale die neue Restart-Prämie als Zuschuss zu den steigenden Personalkosten erhalten können. Konkret sollen sie auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent erhalten. Im August soll der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent betragen.

 

Mit der neuen Neustarthilfe Plus sollen Soloselbständige nunmehr für die ersten drei Quartale des Jahres mehr Hilfe erhalten können. Die Neustarthilfe soll sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021 erhöhen. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit nun bis zu 12.000 Euro bekommen. Bisher war die Neustarthilfe auf einen Betrag von 7.500 Euro begrenzt.

 

Abschlagszahlungen werden nach Auskunft des BMWi bei den neuen Hilfen mit der Laufzeit Juli bis September 2021 weiterhin in bewährter Weise erfolgen. Für die laufenden Hilfen, deren Förderzeitraum am 30.6.2021 endet, sei allerdings zu beachten, dass mit diesem Zeitpunkt auch die Abschlagszahlungen eingestellt werden. Das bedeutet, dass etwa für die Überbrückungshilfe III, die nach den geltenden Regelungen noch über das Programmende hinaus bis zum 31.8.2021 beantragt werden kann, bei Antragstellung nach dem 30.6.2021 keine Abschläge mehr geleistet werden können.

 

Das BMWi hat mitgeteilt, die FAQ-Kataloge zur Überbrückungshilfe III und zur Neustarthilfe entsprechend zu aktualisieren. Nach Anpassung der Programme soll die Antragstellung auch für die genannte Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus über die bekannte Plattform unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich sein.


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