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Fortbildung für die steuerrechtliche Praxis
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Fachberater (DStV e.V.)

Erfolgsfaktor Spezialisierung

Sanierung, Unternehmensnachfolge, Testamentsvollstreckung...- weit mehr als die klassische Beratung in steuerlichen Angelegenheiten fragen Mandanten heute bei Steuerberatern nach. Dabei treten Steuerberater auch in Wettbewerb mit anderen Berufsgruppen. Die Spezialisierung als Fachberater (DStV e.V.) ist hier eine intelligente Strategie, um sich mit klarem Profil am Markt zu positionieren.

Für den Bereich der vereinbaren Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 StBerG) hat der DStV ein Fachberaterkonzept entwickelt, das es interessierten Steuerberatern erleichtert, zu einer ausgewiesenen Spezialisierung zu gelangen. Dazu hat der Vorstand des DStV im Dezember 2006 die Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Annerkennung von "Fachberatern (DStV e.V.)" beschlossen. Mittlerweile können Berufsangehörige Fachberaterbezeichnungen des DStV für acht verschiedene Fachgebiete erwerben:

Rating
Sanierung und Insolvenzverwaltung
Internationale Rechnungslegung
Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
Unternehmensnachfolge
Mediation
Controlling und Finanzwirtschaft
Vermögens- und Finanzplanung

Der Erfolg gibt dem DStV Recht. Die starke Resonanz auf die angebotenen Lehrgänge und die große Zahl an eingehenden Anträgen zeigt, dass die Mehrheit der Berufsangehörigen die Einführung von Fachberaterbezeichnungen im Bereich der vereinbaren Tätigkeiten befürwortet.