Praxiswissen gefragt: BZSt startet Befragung zur betrieblichen Altersversorgung
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Wie gut funktioniert der bAV-Förderbetrag in der Praxis? Das BMF möchte dieser Frage nachgehen und hat das BZSt mit einer Befragung zu den Erfahrungen und Einschätzungen von Unternehmen beauftragt.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde 2018 der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV-Förderbetrag) eingeführt. Er soll Arbeitgeber dazu anregen, Beschäftigte mit geringem Einkommen beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu unterstützen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) überprüft nun, inwieweit dieses Ziel erreicht wurde und wie sich die Regelung in der Praxis bewährt hat. Hierzu führt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Befragung durch und erhebt Erfahrungen und Einschätzungen der Anwender.
Ihre Erfahrungen zählen!
Nehmen Sie sich wenige Minuten Zeit und bringen Sie Ihre Erfahrungen aus der Praxis ein. Die Umfrage des BZSt finden Sie hier: Befragung zur Evaluierung zum Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG | Mitglieder Verbände
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) unterstützt die Befragung und dankt allen Angehörigen der steuerberatenden Berufe für ihre Teilnahme und die Einbringung ihrer Praxiserfahrungen. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis 30.10.2026 möglich.