Teilerfolg bei Einfuhrumsatzsteuer: Verrechnungsmodell nimmt wichtige Hürde
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Seit Jahren fordert der DStV ein Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer. Nach neuen Vorschlägen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat die Finanzministerkonferenz am 10.9.2026 dessen Einführung beschlossen. Das ist ein wichtiges Signal für den Standort Deutschland und den Bürokratieabbau. Nun muss eine zügige gesetzliche Umsetzung folgen.
Die Notwendigkeit, die Einfuhrumsatzsteuer wettbewerbsfähig auszugestalten, ist der Politik seit langem bekannt. So kündigten bereits der Koalitionsvertrag 2021 wie auch der aktuelle Koalitionsvertrag 2025 eine Weiterentwicklung an. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) wies dabei unermüdlich auf die Vorteile des Verrechnungsmodells hin und mahnte eine zügige Umsetzung an (vgl. DStV-Info vom 2.6.2025, 2.6.2023 und 25.1.2022).
Vorteile des Verrechnungsmodells
Beim Verrechnungsmodell fällt die Zahlung nicht mehr beim Zoll an. Stattdessen melden Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung und machen sie gleichzeitig als Vorsteuer geltend. Das Verfahren ist dadurch schlanker und liquiditätsneutral. Zudem ist es bereits europäischer Standard und kann auch von kleinen und mittleren Unternehmen problemlos in Anspruch genommen werden. Deshalb muss die Umstellung aus Sicht des DStV jetzt erfolgen (vgl. gemeinsame Pressemitteilung vom 5.5.2025).
Finanzministerkonferenz gibt grünes Licht
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitete nun ein Modell für ein weitgehend automatisiertes Verfahren zur Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer, das vor allem die derzeit bestehenden verschiedenen Zahlungszeitpunkte vermeiden soll. Auch der DStV brachte sich mit dem Blick der steuerberatenden Praxis in die Erarbeitung ein.
Die Finanzministerkonferenz stimmte dem Konzept am 10.9.2026 zu. Nach dem Willen der Finanzministerinnen und Finanzminister soll das Verrechnungsmodell ab dem 1.1.2030 zur Verfügung stehen.
Jetzt handeln!
Der DStV begrüßt diesen wichtigen Schritt hin zu mehr Wettbewerbsgleichheit und Bürokratieabbau. Er fordert den Bund auf, nun zügig die erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzulegen. Ebenso müssen Bund und Länder parallel dazu die technischen Voraussetzungen schaffen.