DStV-Präsident Lüth mit MdB Tillmann im Gespräch zur steuerpolitischen Agenda 2023

© StB Torsten Lüth (DStV-Präsident), MdB StBin Antje Tillmann (Finanzpolitische Sprecherin CDU/CSU), RAin/StBin Sylvia Mein (DStV-Geschäftsführerin) // Bildnachweis: Büro MdB Tillmann

Erste steuerliche Gesetzesvorhaben kündigten sich für 2023 an. DStV-Präsident Lüth trat frühzeitig mit MdB Tillmann in den Gedankenaustausch. Zudem brachte er erneut seine Sorgen zum Bürokratieaufwand bei der Besteuerung der Gaspreisbremse vor.

Bundesfinanzminister MdB Christian Lindner skizzierte im BMF-Monatsbericht 2/2023, wie er mit zwei Gesetzesinitiativen in 2023 die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken möchte. Auf der Agenda stehen: Steuerliche Wachstumsförderung sowie Steuermodernisierung und Steuerfairness. Eine Leerstelle bleibt: der mit der Protokollerklärung der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2022 am 16.12.2022 angekündigte, zeitnahe Gesetzentwurf zum Verfahren zur Besteuerung der Gaspreisbremse.

StB Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), traf mit den unzähligen Fragen zur steuerlichen Administration in puncto Gaspreisbremse (vgl. DStV-News 01/2023) bei MdB StBin Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU, auf sehr großes Verständnis. Sie waren sich einig, dass die Bundesregierung der Praxis insoweit – wie in Aussicht gestellt – zügig Anhaltspunkte geben müsse, was zu beachten sei.

Zur Steuervereinfachung warb Lüth erneut für einen Verzicht auf die Umsatzsteuerjahreserklärung von Betreibern kleiner Photovoltaik-Anlagen. Zudem sollten u.a. die Grenzen für die steuerliche Buchführungspflicht und die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung gleichlaufend erhöht werden. Die sich im Zuge der Gesetzesinitiative zur Steuerfairness andeutende Einführung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen lehnte die DStV-Spitze nach wie vor nachdrücklich ab. In puncto Wachstumsförderung unterstützte Lüth die Ankündigungen von Lindner, attraktive Thesaurierungsmöglichkeiten und die Verlängerung degressiver Abschreibungsmöglichkeiten zu prüfen – beides seit Jahren Forderungen des DStV.

 

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