DStV-Präsident erfolgreich im Parlament:
Finanzausschuss setzt klares Zeichen zur Unabhängigkeit der Steuerberatung

© DStV MdB Christian Görke (amtierender Vorsitzender des Finanzausschusses – Die Linke), MdB Doris Achelwilm (steuerpolitische Sprecherin Die Linke), StB Torsten Lüth (DStV-Präsident)

Die Unabhängigkeit der Steuerberatung bleibt nicht verhandelbar. Mit diesem Ziel gab der DStV auf den letzten Metern des parlamentarischen Verfahrens des Entwurfs des Neunten Steuerberatungsänderungsgesetzes erneut Vollgas. Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen ihre Tätigkeit frei vom Einfluss renditegetriebener Finanzinvestoren ausüben können. Dies brachte DStV-Präsident StB Torsten Lüth in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutsche Bundestags und im politischen Gespräch deutlich zum Ausdruck. Der Finanzausschuss ist dem nun uneingeschränkt gefolgt und setzt ein klares Zeichen.

Um die nötige Rechtssicherheit zu schaffen, soll eine Präzisierung zum geltenden Fremdbesitzverbot in das Gesetz aufgenommen werden (BT-Drs. 21/5529). Danach sind unmittelbare sowie auch mittelbare Beteiligungen von anerkannten Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften nur dann möglich, wenn diese ihrerseits die geltenden Anerkennungsvoraussetzungen nach dem Steuerberatungsgesetz erfüllen.

Damit wird klargestellt, dass nur qualifizierte Berufsträger an Berufsausübungsgesellschaften von Steuerberatern beteiligt sein dürfen und rein finanzielle Beteiligungen berufsfremder Investoren standeswidrig sind. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt den Vorstoß der Koalition außerordentlich. Unser herzlicher Dank gilt insbesondere MdB Fritz Güntzler, MdB Prof. Matthias Hiller und MdB Frauke Heiligenstadt dafür, dass sie die in den letzten Monaten in zahlreichen Gesprächen adressierten Bedenken berücksichtigt und in ihre Fraktionen getragen haben.


DStV-Präsident im Einsatz

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) konnte seine Expertise aus der Praxis auf Einladung der Fraktion Die Linke als Sachverständiger in den Finanzausschuss einbringen. Die Steuerpflichtigen vertrauen auf eine unabhängige Beratung. Ihr Schutz müsse entscheidender Maßstab für den Gesetzgeber bleiben, so Lüth in seinem Statement gegenüber den Abgeordneten.

Das zunehmende Drängen von Private Equity-Investoren in den Markt der Steuerberatung müsse dringend unterbunden werden. Er appellierte an den Gesetzgeber, eine Regelung zur rechtssicheren Ausgestaltung des Fremdbesitzverbots vorzusehen. Dies sei im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen notwendig. Ebenso fordere der Bundesrat dies in seiner Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf (BR-Drs. 40/26(B)).

Lüth warnte zudem, dass die Entwicklung Konzentrationsprozesse verstärke und regionale Kanzleistrukturen zum Nachteil insbesondere kleiner und mittelständischer Praxen gefährde. Die kleinen und mittleren Kanzleien stellen jedoch in den Regionen die steuerliche Beratung sicher, bilden aus und schaffen Arbeitsplätze vor Ort. Ebenso hob Lüth die aktuelle Positionierung gewichtiger Organisationen der Freien Berufe mit dem Titel „Fremdbesitzverbot stärken – Umgehungen verhindern. Für starke, unabhängige und vertrauenswürdige Freie Berufe“ hervor. Das gemeinsame Statement zeigt u.a. die Bedeutung des Fremdbesitzverbots als ein tragendes Element der berufsrechtlichen Rahmenbedingungen der Freien Berufe insgesamt auf.

© DStV StB Torsten Lüth (DStV-Präsident), MdB Frauke Heiligenstadt (finanzpolitische Sprecherin SPD)

Weitergehend vertiefen konnte Lüth diese Aspekte auch anlässlich eines fachlichen Austauschs mit MdB Frauke Heiligenstadt von der SPD-Bundestagsfraktion. Heiligenstadt, die dem Finanzausschuss als finanzpolitische Sprecherin angehört, zeigte sich für die vom Berufsstand aufgeworfenen Fragen ebenfalls sehr sensibel.






Keine Befugniserweiterung für (Bilanz-)Buchhalter

Positiv hervorzuheben ist aus Sicht des DStV ebenfalls, dass der Gesetzentwurf keine Erweiterungen der Befugnisse der (Bilanz-)Buchhalter etwa bei der Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorsieht, wie sie aus den Reihen der Buchhalter gefordert werden. Der DStV hat dazu deutlich gemacht, dass auch hier dringend die Notbremse gezogen werden muss, um weiterhin eine effiziente Finanzverwaltung und einen wirksamen Schutz der Verbraucher und Unternehmen sicherzustellen. Bereits das unterschiedliche Qualifikationsniveau von Buchhaltern und Steuerberatern spreche gegen eine Befugniserweiterung.

Die Beschlussfassung im Deutschen Bundestag ist für den 24.04.2026 vorgesehen, die Befassung im Bundesrat sodann für Anfang Mai. Der DStV ruft die Bundestagsfraktionen sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder im Bundesrat dazu auf, dem Vorstoß des Finanzausschusses am kommenden Freitag und Anfang Mai uneingeschränkt zu folgen.

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