Steuerliche Neuerungen in den Startlöchern

© DStV DStV-Präsident mit MdB WP/StB Fritz Güntzler (finanzpolitischer Sprecher CDU/CSU) und RAin/StBin Sylvia Mein (DStV-Geschäftsführerin - oben Mitte), MdB Frauke Heiligenstadt (finanzpolitische Sprecherin SPD - unten links) und MdB StB Prof. Dr. Matthias Hiller (CDU/CSU - unten rechts)

Der Auftakt zum Herbst der Reformen ist gemacht. Die Koalition hat sich auch steuerlich einiges für die kommenden Monate vorgenommen - Anlass für DStV-Präsident StB Torsten Lüth, mit maßgeblichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern aus dem Deutschen Bundestag frühzeitig in medias res zu gehen.

Der Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes hat das Parlament erreicht. Der Koalitionsausschuss einigte sich nach langem Ringen auf einen ersten Baustein des Arbeitnehmerpaketes: Die Aktivrente. Die die Grundfesten des Berufsstands berührenden Neuerungen im Steuerberatungsgesetz verhandelt die Bundesregierung. Entsprechend viele Themen hatte Lüth im Gepäck für die Gespräche mit MdB WP/StB Fritz Güntzler (finanzpolitischer Sprecher CDU/CSU), MdB Frauke Heiligenstadt (finanzpolitische Sprecherin SPD) und MdB StB Prof. Dr. Matthias Hiller (CDU/CSU - Finanzausschuss).

Aktivrentengesetz
Lüth begrüßte, dass die Koalition ihre Pläne nach der sommerlichen Verabschiedung des Investitionsboostergesetzes nun flott weiter angehe. Bei der Aktivrente forderte er erneut die Einbeziehung der Freien Berufe und Gewerbetreibenden. Lüth berichtete aus seiner Beratungstätigkeit über deren Interesse an dem Anreizinstrument.

Bei der Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge skizzierte der DStV-Präsident einige offene Fragen aus der Praxis. Im Interesse einer gut vorbereiteten steuerlichen Beratung müssten diese erstmal geklärt werden. Die Neuerungen sollten nicht in Eile übers Knie gebrochen werden – so Lüth. Er unterstützte daher, dass man sich bei der Ausgestaltung der weiteren Maßnahmen des Arbeitnehmerpakets noch Zeit ließ.

Änderungen im Steuerberatungsgesetz
In den Gesprächen nahm auch die Novellierung des Berufsrechts der Steuerberaterinnen und Steuerberater viel Raum ein. Lüth zeigte sich mit dem BMF-Referentenentwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes grundsätzlich zufrieden. Er sensibilisierte dafür, dass das BMF damit u.a. Marktentwicklungen entgegentrete, die den Grundsatz der Unabhängigkeit bedrohen. Seit einiger Zeit drängten Private-Equity-Investoren mittelbar, etwa über Luxemburg in den Markt der deutschen Steuerkanzleien – dies allerdings auf unsicherer Rechtslage. Vertreter der Private-Equity-Branche versuchten nunmehr mit aller Kraft, die erlangten Positionen zu sichern und ihren Einfluss auszubauen. Nach Lüths Auffassung seien Unternehmen und Verbraucher hingegen auf unabhängige steuerliche Beratung angewiesen, die durch Private-Equity-Beteiligungen gefährdet werde. Er warb bei den Bundestagsabgeordneten dafür, die Bestrebungen des BMF – die Unabhängigkeit von Steuerkanzleien zu bewahren – zu unterstützen.

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