Anti-Geldwäsche: DStV fordert Rosskur beim Kleingedruckten
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In seinen Stellungnahmen zu den technischen Standards bei der Risiko-Bewertung von Kanzleien kritisiert der DStV die bürokratischen Auswüchse des Entwurfs der AMLA. Der DStV fordert den Aufwand für Kanzleien und Kammern bei der Bewertung ihres potenziellen Geldwäsche-Risikos mittels eines echten risikobasierten Ansatzes abzubauen.
Bereits vor über zwei Jahren hat der EU-Gesetzgeber das Anti-Geldwäsche–Paket verabschiedet. Die meisten der dort geregelten Bestimmungen werden im Juli 2027 in Kraft treten. Dennoch läuft die EU-Gesetzgebung in dem Bereich weiterhin auf Hochtouren. Der Grund dafür: In den dortigen Gesetzestexten finden sich zahlreiche Ermächtigungen für die EU-Kommission und für die neue EU-Anti-Geldwäsche-Agentur (kurz: AMLA) das Gesetzespaket zu ergänzen. Dieses „Kleingedruckte“ scheint sich nun als Einfallstor für einen unnötigen Bürokratiezuwachs zu erweisen.
DStV-Forderung: Rosskur zur Reduzierung der Kanzlei-Belastungen
In seinen drei Stellungnahmen zum EU-Konsultationsverfahren macht der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) deutlich, dass die EU-Kommission ihr Versprechen halten und unnötige Bürokratie konsequent abbauen muss, anstatt zusätzliche Belastungen für Kanzleien und Kammern einzuführen. Der vorliegende Entwurf der technischen Regulierungsstandards muss sich daher dringend einer entbürokratisierenden Rosskur unterziehen. Der DStV stellt dazu nachfolgend eine kleine Auswahl seiner wichtigsten Rezepte für eine umfassende Verschlankung vor:
1. DStV-Rezept: Die FdH-Diät
Die in den Anlagen der Regulierungsstandards, (also das Kleingedruckte vom Kleingedruckten) festgelegten Datenpunkte für die Risikobewertung der Kanzleien sind viel zu zahlreich und müssen auf wenige, dafür aussagekräftige Datenpunkte reduziert werden. Eine Halbierung der derzeitigen Datenpunkte wäre noch aufwendig genug.
2. DStV-Rezept: Der sichere Hafen
Eine Kanzlei, die einmal „gering-riskant“ bewertet wurde, muss nicht wieder und wieder neu bewertet werden. Der DStV fordert stattdessen, dass eine bloße Meldung, dass sich Gesellschafter- und Mandantenstruktur nicht wesentlich geändert haben, ausreichen soll. (Safe-Harbour-Regelung).
3. DStV-Rezept: Die Dosis Schwellenwerte erhöhen.
Die AMLA will für kleine Kanzleien die Datenpunkte der Bewertung reduzieren. Eine kleine Kanzlei soll weniger als fünf Mitarbeiter und 600.000 € Jahresumsatz haben dürfen. Der DStV spricht sich für eine deutliche Erhöhung dieser Schwellenwerte aus.
4. DStV-Rezept: Das Bonus-Heft - Erleichterungen für Low-Risk Kanzleien
Andere Kanzleien, die die Merkmale eines geringen Geldwäsche-Riskos erfüllen, müssen dieselben Erleichterungen in Anspruch nehmen können, wie kleine Kanzleien. Denn die Größe einer Kanzlei kann hier nicht als einziger Maßstab gelten.
Die DStV-Rezepte dürften der AMLA kaum schmecken. Sie sind aber unerlässlich für eine schlanke Bürokratie, eine verhältnismäßige Aufsicht und damit letztendlich für die Stabilität der Kammerbeiträge.
Die DStV-Stellungnahmen sind auf der Homepage des DStV abrufbar.