Erstes Kennenlernen: DStV-Präsident zu Gast bei neuem BMF-Abteilungsleiter

© DStV StB Torsten Lüth (DStV-Präsident), MD Bastian Fleig (BMF-Abteilungsleiter für Zoll, Umsatz- und Verbrauchsteuern)

Nach dem Regierungswechsel im Mai 2025 hat sich auch das BMF personell neu aufgestellt. Die für Zoll, Umsatz- und Verbrauchsteuern zuständige Abteilung III im BMF leitet neuerdings MD Bastian Fleig. DStV-Präsident StB Torsten Lüth besprach mit ihm wichtige Themen aus dem Bereich Umsatzsteuer.

Die E-Rechnung, die Einführung eines Meldesystems für Umsatzdaten, die Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, ein generelles Reverse-Charge-Verfahren auf EU-Ebene, die Umstellung auf ein Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer – eine volle Agenda für das Gespräch zwischen Lüth und Fleig. Der neue BMF-Abteilungsleiter brachte erfreulicherweise die zuständigen fünf BMF-Referatsleiter zu dem Austausch mit. Dadurch entstanden bei hochsommerlichen Temperaturen angeregte, fachlich wie praktisch tiefgehende und konstruktive Gespräche zu den einzelnen Themen.

Einbindung beim Meldesystem gefordert
Die Arbeiten zur Konzeption des Meldesystems stehen erst am Anfang. Dennoch ließ Lüth die Chance nicht ungenutzt, die Bedeutung der frühzeitigen Einbeziehung des Berufsstands zu betonen. Er machte klar, dass die Sicht der kleinen und mittleren Kanzleien sowie der durch sie vertretenen Unternehmen wichtig für die erfolgreiche Einführung eines solchen Systems ist. Fleig zeigte großes Interesse an der Expertise des DStV. So hob der DStV-Präsident insbesondere die Bedeutung einer zeitgleichen Einbindung des Berufsstands in den Datenaustausch zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung hervor. Damit bekräftigte er die in den DStV-Wahlpositionen zur Bundestagswahl 2025 aufgestellte Forderung. Ganz entschieden machte Lüth klar, dass der DStV Überlegungen zur Abschaffung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Reduzierungen ihres Umfangs nach Einführung des Meldesystems ablehnt. Er tauschte sich mit Fleig darüber aus, warum das gerade für kleine und mittlere Unternehmen unter praktischen wie fachlichen Gesichtspunkten keine sinnvolle Lösung ist.

E-Rechnung im Fokus
Lüth nutzte das Gespräch, um die Einführung der E-Rechnung aus Sicht des Berufsstands zu beleuchten. Zeitlich passte das Gespräch bestens. Denn derzeit arbeitet das BMF die vielen Rückmeldungen zum Entwurf eines neuen BMF-Schreibens ein. Der DStV-Präsident setzte sich – im Sinne der hierzu erarbeiteten DStV-Stellungnahme – für weitere Präzisierungen ein. Gerade im Hinblick auf die Definition von Fehlern und die Durchführung der Validierung von E-Rechnungen zeigten sich die BMF-Vertreter gesprächsbereit.

Unklarheit bei Bildungsleistungen
Lüth und Fleig tauschten sich auch über den aktuellen Stand zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen aus. Hierbei machte Lüth klar, wie viel Verunsicherung bei den Betroffenen hier gerade herrscht. Fleig und sein Team signalisierten, dass gegenwärtig weitere Abstimmungen mit den Ländern zur Finalisierung eines Anwendungsschreibens laufen. Der DStV-Präsident betonte erneut die Bedeutung einer für alle rechtssicheren und bürokratiearmen Lösung hinsichtlich des Bescheinigungsverfahrens. Dabei forderte er nachdrücklich eine angemessene Übergangsfrist. Er machte den Vertretern des BMF gegenüber deutlich, dass die Anwendung der Neuregelung idealerweise bis Ende 2028 verschoben werden sollte.

Lüth dankte Fleig und den teilnehmenden Referatsleitern für das gute Gespräch und freut sich auf die nächsten Begegnungen. DStV-Geschäftsführerin RAin/StBin Sylvia Mein sowie DStV-Referatsleiter für Steuerrecht Henry Scheel begleiteten ihn bei dem Gespräch.

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