Konstruktiv und offen: DStV-Präsident im Gespräch mit hochrangigem BMF-Vertreter
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MdB Michael Schrodi (Parlamentarischer Staatssekretär beim BMF), StB Torsten Lüth (DStV-Präsident)
Von Aktivrente über Fremdbesitzverbot bis hin zur Registrierkassenpflicht: Beim herbstlichen Austausch erörterten DStV-Präsident StB Torsten Lüth und PStS beim BMF Michael Schrodi aktuelle politische Vorhaben.
Am 11.11.2025 empfing der Parlamentarische Staatssekretär (PStS) beim Bundesministerium der Finanzen (BMF), Michael Schrodi (SPD), DStV-Präsident StB Torsten Lüth. Beide knüpften an die guten Gespräche aus der Vergangenheit an. Mit klarem Fokus und offenen Worten besprachen sie zielgerichtet aktuelle, steuerpolitisch relevante Themen.
Lüth klar für Erhalt des Fremdbesitzverbots
Lüth nutzte das Gespräch, um seine Position beim Fremdbesitzverbot deutlich zu machen. Er stellte klar, dass der DStV die im BMF-Referentenentwurf zum 9. Steuerberatungsänderungsgesetz enthaltene Regelung zum Fremdbesitzverbot uneingeschränkt unterstützt. Gleichzeitig entkräftete er die in der Diskussion häufig angebrachten Scheinargumente für eine Beteiligung von Private-Equity in der Steuerberatung. Schrodi nahm die Hinweise dankend und zustimmend zur Kenntnis.
Nachbesserungen bei Aktivrente
In dem Gespräch unterhielten sich Lüth und Schrodi auch über den Gesetzentwurf zur Aktivrente. Hier machte Lüth klar, dass zusätzliche Anreize auch bei Selbstständigen und Unternehmern helfen können, den Fortbestand von Unternehmen, Arbeitsplätzen und Fachwissen zu sichern. Darüber hinaus erläuterte Lüth ausgehend vom Entwurf erste offene Fragen zur praktischen Anwendung der Regelung.
Fragen zur Registrierkassenpflicht
Das Gespräch umfasste auch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Registrierkassenpflicht ab dem 01.01.2027. Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 100.000 Euro sollen unter die Pflicht fallen. Lüth warf etwa die Frage auf, ob damit der Barumsatz oder aber der Gesamtumsatz des Unternehmens gemeint ist. Er regte frühzeitige Klarstellungen an. Ausgehend von dem Zweck der Betrugsbekämpfung erwogen die Gesprächspartner auch eine Beschränkung nur auf besonders betrugsanfällige und bargeldintensive Geschäfte.
Lüth dankte Schrodi herzlich für das gute Gespräch und freut sich auf die nächsten Begegnungen. Begleitet wurde DStV-Präsident Lüth von DStV-Geschäftsführerin RAin/StBin Sylvia Mein sowie DStV-Referatsleiter für Steuerrecht Henry Scheel.