Offenlegung von Jahresabschlüssen 2024: DStV bittet erneut um Schonfrist

© Adobe Stock

Für viele ist die Corona-Pandemie längst Vergangenheit – in den Kanzleien sind ihre Nachwirkungen dagegen weiterhin deutlich spürbar. Der DStV fordert deshalb für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 erneut eine Fristverlängerung.

Die Zusatzbelastungen für Steuerberaterinnen und Steuerberater ziehen sich weiter hin. Vor allem die Corona-Schlussabrechnungen – ein hartnäckiges Erbe der Pandemie – fordern den Berufsstand weiterhin heraus und werden noch bis 2026 hinein andauern.

Die in den vergangenen Jahren vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) und dem Bundesamt für Justiz gewährten Schonfristen bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften setzten ein starkes Zeichen und entlasteten die Steuerberatungsbranche spürbar.

Auch im Hinblick auf die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) daher mit Schreiben an Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig gebeten, auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren bis Ende April 2026 zu verzichten.

Nur so können die Kanzleien auch für die Erstellung der Steuererklärungen – für den Veranlagungszeitraum 2024 endet deren reguläre Abgabefrist ebenfalls zum 30.04.2026 – den seitens des Gesetzgebers gewährten „Zeitpuffer“ tatsächlich nutzen. Schließlich sind die Arbeiten zu Steuererklärungen und Jahresabschlüssen eng miteinander verzahnt. Ohne eine solche Schonfrist bliebe den Praxen angesichts der gesetzlichen Offenlegungsfrist zum 31.12.2025 hingegen kaum ausreichend Spielraum.

Das könnte Sie auch interessieren

  • 20.11.2024
    DStV fordert sanktionsfreie „Schonfrist“ bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen 2023

    Auch im vierten Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie reißen die Zusatzbelastungen in den Kanzleien nicht ab. Und abermals naht ein Fristende, nämlich zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023. Der DStV bittet daher erneut nachdrücklich um zeitlichen Aufschub. Steuerberaterinnen und...

    Mehr lesen
  • 22.12.2023
    Eilmeldung: Quasi-Fristverlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 verkündet!

    Das Bundesamt für Justiz verkündet in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz die lang ersehnte Kunde: Bis 02.04.2024 droht Unternehmen für noch nicht veröffentlichte Jahresabschlüsse 2022 kein Ordnungsgeldverfahren.   Die nahende Frist (31.12) zur Offenlegung der...

    Mehr lesen
  • 01.12.2023
    DStV-Präsident Lüth fordert mehr Zeit für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022

    Die Folgewirkungen der Corona-Maßnahmen sorgen nach wie vor für extreme Arbeitsbelastungen in den Steuerkanzleien. Mit Blick auf die nahende Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 wendet sich DStV-Präsident Lüth an Bundesjustizminister Buschmann und bittet nachdrücklich um zeitlichen...

    Mehr lesen