Überdosis Nachhaltigkeit – DStV besorgt über KMU in der Wertschöpfungskette

© Bildnachweis Adobe Stock

Der Vorschlag der EU-Kommission zu Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen versucht künftige Belastungen von KMU zu vermeiden. Dennoch befürchtet der Deutsche Steuerberaterverband (DStV e.V.), dass sich KMU in den Wertschöpfungsketten großer Unternehmen auf einen erhöhten Verwaltungsaufwand und zusätzliche finanzielle Belastungen einstellen müssen.

Nach dem Lieferkettengesetz und der derzeit verhandelten EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, hat die EU-Kommission mit der EU-Richtlinie zu Nachhaltigkeitspflichten für Unternehmen einen weiteren Pflichtenkatalog für die Unternehmen auf den Gesetzgebungsweg gebracht.

Dabei geht der Anwendungsbereich des Vorschlags der EU-Kommission noch über den Ansatz des Lieferkettengesetzes hinaus. Neben Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von 150 Millionen € sollen auch Kapitalgesellschaften in ressourcenintensiven Sektoren ab 250 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von 40 Millionen € verpflichtet werden. Zudem soll die Wertschöpfung nicht auf die Lieferkette beschränkt werden, sondern die gesamte Wertschöpfung vor- und nachgelagerter Geschäftsbeziehungen umfassen.

Dabei sieht der DStV durchaus positive Aspekte des Vorschlags, insbesondere das Vorhaben, KMU grundsätzlich vom Anwendungsbereich auszunehmen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der DStV während der Konsultation der EU-Kommission diese Forderung aufgestellt, weil der Aufwand für KMU, die vorgeschlagenen Nachhaltigkeitspflichten zu erfüllen, unverhältnismäßig hoch wären.

Dennoch sieht der DStV im Vorschlag wesentliche Nachteile für KMU, die als Teil der Wertschöpfungskette zur Erfüllung der Verpflichtungen von Großunternehmen beitragen müssten. Nachdem KMU in der Wertschöpfungskette teilweise bereits durch den Vorschlag zur nachhaltigen Berichterstattung in die Pflicht genommen werden, droht durch die Umsetzung der Richtlinie eine doppelte Belastung. Es steht deshalb zu befürchten, dass einige KMU Großkunden verlieren werden, weil sie die Auflagen beider Gesetzesinitiativen nicht mehr werden erfüllen können.

Zwar stellt die EU-Kommission ein vages Maßnahmepaket zur Unterstützung von KMU in Aussicht. Der DStV sieht darin aber keinen Ersatz für verhältnismäßige, einfache und formalisierte Standards für KMU, um ihrer Sorgfaltspflicht in zumutbarer Weise nachzukommen.

In jedem Fall sieht der DStV in der Gesetzesinitiative eine Herausforderung für Unternehmen und für den Berufstand, weil der Beratungsbedarf im Bereich Nachhaltigkeit weiter zunehmen wird.

Das könnte Sie auch interessieren

  • 02.10.2026
    DStV-News 10/2026

    Kassengesetz 2 und Einkommensteuerreform 2027: DStV-Präsident im Deutschen Bundestag – Bundesfinanzminister empfängt DStV-Präsident – DStV-BStBK-Forderungspapier zum Kurswechsel beim Steuervollzug – DStV zur Reform der Steuerberaterprüfung und zu Regulierungsstandards der AMLA –...

    Mehr lesen
  • 02.10.2026
    Kassengesetz 2 und Einkommensteuerreform 2027: DStV-Präsident Lüth unterwegs

    Die Bundesregierung hat steuerlich einiges auf den Weg gebracht. Der Deutsche Bundestag ist aus der Sommerpause zurück. DStV-Präsident StB Torsten Lüth nutzte den September daher für mehrere Gespräche mit Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitikern der Koalitionsfraktionen. Im Austausch mit dem...

    Mehr lesen
  • 19.05.2026
    DStV warnt vor Überregulierung des Berufsstands bei Geldwäscheprävention

    Die AMLA hat einen Entwurf technischer Regulierungsstandards zu geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten veröffentlicht – diese gelten auch für Steuerberater. Der DStV hat Stellung bezogen: Neue Vorgaben dürfen nicht über die Anforderungen des nationalen GwG hinausgehen. Mit der neuen...

    Mehr lesen