28.02.2024, Kategorie Berufsrecht

Corona-Schlussabrechnungen: DStV macht Druck

In einem offenen Brief legen die Präsidenten von DStV, BStBK, WPK und BRAK nochmals den Finger in die Wunde: Der übermäßig aufgeblähte Prüfprozess bei den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen macht den prüfenden Dritten eine Fristeinhaltung zum 31.3.2024 unmöglich.

Die vier berufsständischen Organisationen rufen die Verwaltung auf, die „alle Beteiligten lahmlegende Bürokratiewut“ endlich zu stoppen. Es sei absurd, dass selbst bei kleinen Förderbeträgen sämtliche Belege erneut angefordert werden. Prüfende Dritte und Unternehmen seien durch unnötige Rückfragen und geforderte Nachweise viele Monate nach Einreichung der Schlussabrechnung unverhältnismäßig belastet.

Kammern und Verbände fordern daher dringend einen einfacheren und effizienteren Prüfprozess nebst Verlängerung der Einreichungsfrist. Verbunden mit einer generellen Kleinbetragsregelung und der Möglichkeit, bei geringen Fördervolumina gänzlich auf die Einreichung von Schlussabrechnungen zu verzichten, könnten diese Maßnahmen die Belastung spürbar reduzieren.

Bereits Anfang Februar hatte DStV-Präsident StB Torsten Lüth das nahende Fristende zur Einreichung der Schlussabrechnungen zum Anlass genommen, im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die mit den Corona-Wirtschaftshilfen verbundenen Belastungen und Sorgen des Berufsstands deutlich zu adressieren (vgl. DStV-Information vom 07.02.2024). Auch in diesem Gespräch mit der zuständigen BMWK-Abteilungsleiterin Dr. Sabine Hepperle standen die Mehrbelastungen in den Kanzleien aufgrund der umfangreichen und schablonenhaften Beleganforderungen durch die einzelnen Bewilligungsstellen der Länder im Fokus.


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