DStV plädiert für noch mehr Kulanz bei der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020

Bis 7.3.2022 wird offiziell auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für nicht bis Ende 2021 offengelegte Jahresabschlüsse 2020 von Kapitalgesellschaften verzichtet. Angesichts der andauernden Zusatzbelastungen durch die Corona-Lage wendet sich der DStV erneut an das Bundesministerium der Justiz und plädiert für eine Verlängerung bis Ende Mai 2022.
Der 7.3.2022 steht vor der Tür – und mit ihm das Ende der sanktionslosen Schonfrist für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 von Kapitalgesellschaften. Die Frist im Blick stehen vielen Kanzleimitarbeitenden, angesichts der andauernden Belastungen durch die Corona-Pandemie, die Schweißperlen auf der Stirn. Verstreicht die Frist, drohen schließlich Ordnungsgelder. Diese belaufen sich auf mindestens 2.500 €.
Anhaltende Corona-Lage verschärft Kanzleialltag
Die Lage ist äußerst misslich. Zum einen ist weiterhin keine Arbeitsentlastung in Sicht. Um nur ein Beispiel zu nennen, wurden jüngst aufgrund der weiterhin angespannten Corona-Lage etwa die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe 2022 bis Ende Juni 2022 verlängert. Dies ist zwar ein wichtiges Signal insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Gleichzeitig bedeutet dies für die Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe weitere Zusatzarbeiten. Zum anderen macht das Corona-Virus auch vor den Kanzleimitarbeitenden nicht halt. Viele kämpfen neben den hohen Arbeitsbelastungen mit zunehmenden krankheitsbedingten Arbeitsausfällen.
Verlängerung der Sanktions-Schonfrist für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 gefordert
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat sich daher mit einem Brief an den Bundesminister für Justiz, MdB Dr. Buschmann, gewendet. Unter Darlegung der kritischen Lage plädiert er für kulantere Fristen bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020 für Kapitalgesellschaften. Er fordert, bis Ende Mai 2022 auf die Einleitung der Ordnungsgeldverfahren nach § 355 HGB zu verzichten.
Der Antrag wird von mir aus den vorgetragenen Gründen sehr unterstützt. Die Frist ist definitiv nicht haltbar.
Gunter Hofmann
Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater
Am Point 6
D-83075 Bad Feilnbach
Telefon: 0049/(0) 80 64/ 90 66 60
Telefax: 0049/(0) 80 64/ 90 66 64
e-mail: kanzlei@gunter-hofmann.com
Internet: http://www.gunter-hofmann.com
Auch von uns wird der Antrag sehr unterstütz. Die angeführten Gründe können wir voll und ganz mittragen.
Wir hoffen auf eine positive Entscheidung.
Nicole Lesczinski Steuerberaterin
Dem Vorstoß des DStV können wir uns nur anschließen. Vielen Dank!
Der Personalausfall aufgrund „Corona“ hat in den letzten Wochen erst richtig an Fahrt aufgenommen, nicht nur auf Kanzlei-, sondern auch auf Mandantenseite. Wie sollen wir das alles parallel noch schaffen? Jahresabschlüsse, Corona-Hilfen, Anträge auf KUG etc. Hinzu kommt, dass von allen Seiten her „gedroht“ wird mit Bußgeldern und Gefängnisstrafen, wenn Hilfsanträge, die oftmals auf Schätzungen beruhen, nicht korrekt gestellt werden. Der Staat muss aufpassen, dass der Berufsstand nicht mittelfristig komplett „kollabiert“. Wir merken hinsichtlich der Suche nach Azubis doch schon jetzt, dass keiner mehr „Bock hat“ auf diesen Beruf.
Ines Kaufmann
Steuerberaterin
Kaufmann & Kaufmann Steuerberater
Partnerschaft mbB
Prinz-Eugen-Weg 1
D-88400 Biberach
http://www.km-kanzlei.com
Eine Verlängerung der Frist ist dringend erforderlich. Ein Gleichklang mit den Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen in steuerlich vertretenen Fällen sollte dabei unbedingt beachtet werden.
Sven Müller
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Arminstraße 1
69469 Bensheim
Scheint aber erfolglos zu sein. Wir haben heute das erste Schreiben des BfJ bekommen…mit Datum 07.03.2022. 🙁
Frank Lüthke
StB
Heute auch die erste Beschwerde vom Mandant bekommen. Mal schauen wer das dann zahlt, mal wieder der Berater aus Kulanz. Die Frist sollte definitiv verlängert werden und bereits erlassene Androhungen zurück genommen werden.
Wir haben gestern (29.03.) das Schreiben vom BfJ bekommen. Anscheinend braucht der Staat Geld. Mal sehen, ob unser Steuerberater das noch wird schaffen… Unfassbar, diese Engstirnigkeit vom BfJ.