13.01.2022, Kategorie Steuerrecht

Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020 nimmt Gestalt an

MdB StB Markus Herbrand (finanzpolitischer Sprecher FDP), StB Torsten Lüth (DStV-Präsident) // Bildnachweis: DStV

Das DStV-Engagement zur Entschärfung des Fristendrucks in den Kanzleien ließ nicht nach. Den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Unterstützung des Anliegens lehnte der Finanzausschuss des Bundestags ab. Die Regierungsfraktionen gaben der Praxis aber eine Perspektive.

 

Wie der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) Ende 2021 berichtete, setzte er sich zur Entspannung des coronabedingten Zeitdrucks in den kleinen und mittleren Kanzleien gegenüber den Bundestagsfraktionen weiterhin für Fristverlängerungen ein (vgl. DStV-Information vom 8.12.2021). Gleichfalls wandte er sich an den neuen Bundesminister der Finanzen, MdB Christian Lindner, mit der Stellungnahme S 11/21. Hierin warb er für ein zeitnahes Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, in dem u.a. die Fristenentzerrung angegangen werden müsse (vgl. DStV-Information vom 14.12.2021).

 

DStV-Präsident mit finanzpolitischem Sprecher der FDP im Austausch

DStV-Präsident StB Torsten Lüth führte darüber hinaus Mitte Dezember ein Gespräch mit dem neuen finanzpolitischen Sprecher der FDP, StB Markus Herbrand. Neben der Umsetzung der Grundsteuerreform und den steuerlichen Inhalten des Koalitionsvertrags erörterten sie intensiv die nach wie vor hohen, coronabedingten Zusatzbelastungen in der Praxis. Um den zeitlichen Druck aus der Prüfung und Bearbeitung der wieder zunehmenden Anträge für die Corona-Hilfspakete herauszunehmen, müssten kurzfristig die Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020 von Kapitalgesellschaften verschoben werden – betonte Lüth. Zudem müsste den Kanzleien Planungssicherheit gegeben werden. Hierfür müsste zeitnah die Frist für die Steuererklärungen 2020 gesetzlich bis Ende August 2022 verlängert werden. Angesichts der anhaltenden Pandemie, der Fortsetzung der Corona-Hilfspakete und der anstehenden Grundsteuererklärungen zur Umsetzung der Reform sei bis 2023 mit erheblichen Zusatzbelastungen zu rechnen. Herbrand und Lüth überlegten, wie diese Herausforderungen perspektivisch gelöst werden könnten. Denkbar sei etwa, auch für die folgenden Jahre Fristverlängerungen für die Steuererklärungen einzuführen und den Fristablauf peu à peu auf Ende Februar zurückzuführen.

 

CDU/CSU setzte sich für die Belange des Berufsstands ein

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion griff die Anliegen des DStV erfreulicherweise in ihrem Entschließungsantrag „Fristenballung bei steuerberatenden Berufen auflösen“ (BT-Drs. 20/205) im Dezember auf. Nach dem Antrag der Union sollte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung u.a. dazu auffordern, die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen 2020 um weitere drei Monate in beratenen Fällen bis zum 31.8.2022 zu verlängern. Die Erörterung des Antrags terminierte der Finanzausschuss des Bundestags auf den 12.1.2022. Der DStV trommelte kurz vorher erneut über die Medien für seine Anliegen (vgl. u.a. F.A.Z.-Online-Beitrag vom 11.1.2022). Der Finanzausschuss lehnte den Antrag der Union ab (vgl. BT-Kurzbericht vom 12.1.2022).

 

Ampelpartner stellen Entlastungen in Aussicht

Trotz der Ablehnung des Vorstoßes der Union zeigt sich ein Lichtstreif am Horizont. Herbrand hob gegenüber der F.A.Z. hervor, dass „…das Anliegen des Antrags nachvollziehbar sei. Allerdings müsse ein längerfristiges Konzept her. Eine Verlängerung der Fristen wird kommen.“ (vgl. F.A.Z.-Online-Beitrag vom 11.1.2022). Um aus der Dauerschleife herauszukommen, müsse eine Übergangslösung geschaffen werden, mit der man über einen längeren Zeitraum aus der Fristenverlängerung quasi herauswächst. Herbrand rechnete damit, dass diese Regelung im Corona-Steuerhilfegesetz IV verankert werden wird, an dem das Bundesfinanzministerium gerade arbeite. Auch die finanzpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, MdB Katharina Beck, und der finanzpolitische Sprecher der SPD, MdB Michael Schrodi, gaben über Twitter zu verstehen, dass die Regierungskoalition an einer Lösung arbeite (vgl. Tweet von Beck vom 12.1.2022).


Bisher ein Kommentar

  • Nicht angemessen ist es, denen die neben ihrem eigentlichen Beruf sich der Abwicklung der Fördergelder stellen und einer Doppelbelastung ausgesetzt sind, erst kurz vor Ablauf einer Frist eine Fristverlängerung zu gewähren (Vgl. Veröffentlichungspflicht)!

    Die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 endet per 31. Mai 2022. Es ist angemessen, unserem Berufsstand zeitnah die Verlängerung der Abgabefristen zu gewähren.

    Wie die Petition (openpetition.de/abgabefristen) zur Verlängerung der Abgabefristen 2020 und 2021 zeigt, nehmen viele Kanzleien keine Neumandate mehr auf. Andere Kanzleien kündigen Mandate auf. Die Folge wird sein, dass zukünftig nicht jeder Bürger steuerliche Beratung in Anspruch nehmen kann. Vertrauen in den Staat wird verloren gehen!

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