Corona-Neustarthilfen: Frist für Endabrechnung endet am 31.3.2023
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist aktuell darauf hin, dass die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten am 31.3.2023 endet. Die notwendigen mehr zum Thema