DStV zum KoaVertrag: Reform des Statusfeststellungsverfahrens

Das Statusfeststellungsverfahren bei der Dt. Rentenversicherung soll Klarheit schaffen, ob im Einzelfall ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag die Reform des Verfahrens auf die Fahne geschrieben. Selbstständige und ihre Auftraggeber sollen Rechtssicherheit erhalten. Der DStV macht konkrete Umsetzungsvorschläge.
Gesetzliche Klarstellung zu Befugnissen rasch geboten
Aus Sicht des Berufsstands ist eine Reform Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV dringend erforderlich. Dazu gehört zwingend eine gesetzliche Klarstellung zu den Befugnissen der Steuerberater. DStV-Präsident StB Torsten Lüth kritisiert: „Die derzeitige rechtliche Situation ist unbefriedigend und mit Blick auf die tatsächliche Arbeit in den Steuerkanzleien in keiner Weise praxisgerecht. Viele Mandanten erwarten heute von ihrem Steuerberater auch die Beantwortung von Fragen aus dem Beitragsrecht der Sozialversicherung. Dazu gehört auch die Klärung des Vorliegens bzw. Nichtvorliegens einer Scheinselbstständigkeit sowie daraus folgend die Antragstellung und Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens.“ Dies gelte umso mehr, da Steuerberater etwa im Bereich der Lohnbuchhaltung ohnehin bereits eine Vielzahl von Aufgaben mit Bezügen zum Sozialversicherungsrecht wahrnehmen, so Lüth weiter.
Die Liste der Aufgaben ist lang und fordernd
Zu den beschriebenen Tätigkeiten zählt etwa die Vertretung gegenüber den Krankenkassen und der Minijob-Zentrale als Einzugsstellen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Neben der Beitragsberechnung übernehmen Steuerberater auch das gesamte Meldewesen zur Sozialversicherung wie An- und Abmeldungen, Sofortmeldungen, Meldungen zum Kurzarbeitergeld, aber auch Fragen des Mutterschutzes und der Berufsgenossenschaften. Außerdem gehört zu ihren Aufgaben neben der Erstellung der Abrechnungen auch die kontinuierliche Betreuung der hinterlegten Personalstammdaten und der Jahreslohnkonten sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Meldeerfordernisse gegenüber Krankenkassen (Beitragsnachweise) und Finanzämtern (Lohnsteueranmeldungen).
Der Umfang der Aufgabenerledigung durch Steuerberater in diesem Bereich ist in ihrer Gesamtheit nicht zu unterschätzen. Allein die Zahl von mehr als 14 Mio. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die monatlich allein über das berufsständische Rechenzentrum der DATEV eG durch Steuerberater erstellt werden, macht deutlich, dass heute ein erheblicher Anteil der Lohnbuchhaltung für die insgesamt rund 30 Mio. sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland durch die Berufsangehörigen abgewickelt wird.
Das fordert unser Verband
Der DStV wird sich für gesetzliche Anpassungen im Bereich des Statusfeststellungsverfahrens stark machen. Wir wollen einen praxisgerechten Beitrag leisten, die im Koalitionsvertrag zu Recht geforderte Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber zu erreichen. Die gesetzliche Klarstellung der Befugnisse der Steuerberater ist dafür ein wichtiger Baustein.